Bundesarbeitsgericht bestätigt Streikrecht in der Diakonie

20.11.2012 | Sozialmanagement | Nachrichten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht sich in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bestätigt. „Damit ist das von der Diakonie beantragte Streikverbot vom Tisch. Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft können sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen, weil der Dritte Weg unzureichend ist“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Dienstag in Erfurt. Bsirske forderte die Diakonie auf, im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die wachsende Bedeutung des Pflegesektors für die gesamte Gesellschaft einen ‚Tarifvertrag Soziales‘ mit ver.di abzuschließen. Dem Unterbietungswettbewerb werde damit ein Ende gesetzt. „Ein Tarifvertrag mit den maßgeblichen Trägern der freien Wohlfahrtspflege und den kirchlichen Einrichtungen nimmt die Hürde der Allgemeinverbindlichkeit, setzt Maßstäbe für alle sozialen und pflegerischen Einrichtungen und beendet den Wettbewerb über die niedrigsten Kosten. Davon profitieren Pflegebedürftige, Patienten und die Pflegeberufe gleichermaßen“, betonte Bsirske. Das am heutigen Dienstag verhandelte Verfahren vor dem BAG geht zurück auf einen Streikaufruf von ver.di mit nachfolgenden Arbeitsniederlegungen in mehreren diakonischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen im Jahre 2009, gegen die die betroffenen Betriebe, diakonischen Werke und Landeskirchen vor dem Arbeitsgericht Bielefeld geklagt und in erster Instanz Recht bekommen hatten. Im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Hamm hatte ver.di im Wesentlichen obsiegt. Nun ist die Revision der Kirchen zurückgewiesen worden.

Quelle: Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 20.11.2012
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