Blinden- und Gehörlosengeld in Westfalen-Lippe

24.05.2012 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Westfalen-Lippe (lwl). Mehr als 81,2 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im vergangenen Jahr als Hilfe an blinde, stark sehbehinderte oder gehörlose Menschen in Westfalen-Lippe gezahlt (2010: 81,7 Millionen Euro). Im vergangenen Jahr erhielten 26.857 (2010: 27.050) sinnesgeschädigte Menschen diese Leistungen, die den Mehraufwand ausgleichen sollen, der durch die Behinderung entsteht.
Sehbehinderte und gehörlose Menschen erhalten pauschal 77 Euro monatlich. Das Blindengeld kann für Erwachsene, je nach Einzelfall, bis zu 615 Euro betragen. "Wer nicht mehr als zwei Prozent Sehschärfe besitzt, gilt nach dem Gesetz als blind und bei nicht mehr als fünf Prozent als hochgradig sehbehindert", erklärt LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Die Voraussetzungen für das Gehörlosengeld erfüllt, wer vor dem 18. Lebensjahr gehörlos wurde.

Weitere Informationen und Antragsformulare im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Behindertenhilfe/Hilfe_Blinde_Gehoerlose

Quelle: Pressemitteilung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 21.05.2012
www.lwl.org