Besserer Rechtsschutz für Asylsuchende in Rheinland-Pfalz

Asylbewerber haben künftig einen besseren Rechtsschutz in Rheinland-Pfalz. Ab sofort ist gewährleistet, dass Asylbewerbern ein Rücküberstellungsbescheid in ein anderes EU-Land mindestens eine Woche vor dem vorgesehenen Rückführungstermin zugestellt werden muss.

Aufgrund der sogenannten Dublin-II-Verordnung werden nicht direkt nach Deutschland eingereiste Asylbewerber in das EU- Land zurückgeschickt, in das sie eingereist sind. Dort wird dann das Asylverfahren durchgeführt. Durch die neue Regelung in Rheinland-Pfalz haben Asylbewerber nun ausreichend Zeit den Rücküberstellungsbescheid durch ein Gericht prüfen zu lassen. Das Integrationsministerium hat die Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten durch einen Erlass an diese neue Regelung gebunden.
„Die Flüchtlings- und Asylpolitik ist ein ganz bedeutender Teil der rheinland-pfälzischen Integrationspolitik. Die Rechte von Asylbewerbern liegen uns dabei sehr am Herzen. Ein menschenwürdiger Umgang mit Flüchtlingen bedeutet, den Menschen, die zu uns kommen, ebenfalls einen Anspruch auf einen ausreichenden Rechtsschutz zu gewähren“, sagte Integrationsministerin Irene Alt. Zuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylbewerbern oftmals erst wenige Stunden vor der terminierten Rücküberstellung in einen anderen EU-Staat den Bescheid ausgehändigt. Dadurch hatten die Asylbewerber keine Möglichkeit, Rechtsmittel in Deutschland einzulegen.
Begründung für diese Praxis war, dass in allen Staaten der Europäischen Union die Grundrechte von Asylbewerbern beachtet würden. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Gerichtshof für Menschenrechte haben dem aber kürzlich durch Urteile widersprochen. In Ländern wie zum Beispiel Griechenland sahen die Richter das Grundrecht auf ein angemessenes Verfahren und Schutz aufgrund der dortigen Bedingungen nicht mehr als grundsätzlich gewährleistet an. Rheinland-Pfalz setzt mit der neuen Regelung diese Gerichtsbeschlüsse nun um und ist damit neben Schleswig-Holstein Vorreiter in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz  vom 06.07.2012
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