AWO zur Pflegereform: Ministerium zeigt Beratungsresistenz

29.03.2012 | Altenhilfe | Nachrichten

„Kein Pflegebedürftigkeitsbegriff, keine nachhaltige Finanzierung, kein Gesamtkonzept“, fasst das AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die bisher bekannten Fakten des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) zusammen, das heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz hätten umfassender und zielführender mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erreicht werden können. Eine Pflege-Bürgerversicherung hätte nachhaltig und sozial gerecht die Finanzierung einer menschenwürdigen Pflege ermöglicht. Das hat der AWO- Bundesverband in einem von ihm in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Gutachten belegt. „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum PNG wurde eine Minimalreform auf den Weg gebracht, mit der diese Bundesregierung den Anschein erweckt,  froh zu sein, ein lästiges Streitthema endlich zu den Akten legen zu können. „Damit wurde wieder einmal mehr die Chance für eine zukunftsfähige Finanz- und Strukturreform in der Pflege vertan“, zeigt sich Döcker verärgert.  Dass die Verbändeanhörung im Februar für das Ministerium offensichtlich ein reiner Pflichttermin war, zeigt sich darin, dass die Kritik und der geballte Sachverstand derjenigen, die die Regelungen des Gesetzes nun anwenden und umsetzen müssen, weitestgehend ignoriert wurden. „Ein tatsächlicher Wille zur Korrektur schien scheinbar nie vorhanden“, kommentiert Döcker das Verfahren. Der Kabinettsentwurf zeige zwar im Vergleich zum Referentenentwurf eine verbesserte Prosa, schiebe man jedoch die blumigen Verpackungen beiseite, blieben nur marginale Änderungen. „Das Bundesgesundheitsministerium hat sich bis zum jetzigen Zeitpunkt leider als beratungsresistent erwiesen“, ist Döcker enttäuscht.

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 28.03.2012
www.awo.org