AWO: Hartz-IV-Sätze besonders für Kinder unzureichend

„Auch wenn wir das Urteil natürlich respektieren, fordert die AWO dennoch eine komplette Überprüfung der Regelsätze“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker anlässlich des gestrigen Urteils des Bundessozialgerichtes, in dem die Hartz-IV-Regelsätze als verfassungskonform bestätigt wurden. „Vor allem die Regelsätze für Kinder ignorieren deren Lebenswirklichkeit komplett und müssen deshalb erhöht werden“, fordert Döcker. Auch fügten sich die Regelsätze nicht mehr in das System der sozialen Vorsorge ein. „Die Bundesregierung erwartet von jedem Erwachsenen, dass er sich für sein Alter und für einen möglichen Pflegefall privat absichert, aber kein Empfänger von Sozialleistungen –  sei es vollständig oder aufstockend – kann sich diese Zusatzversicherungen leisten“, kritisiert Döcker. Überdies würden Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, das mögliche Betreuungsgeld und zum Teil auch BAföG, die eigentlich der Entwicklung und Bildung dienen sollen, bei Hartz-IV-Empfängern als Einkommen auf den Regelsatz angerechnet. „Damit werden besonders Kinder von Hartz-IV-Empfängern benachteiligt und um ihre Chancengleichheit gebracht“, beklagt Döcker die aktuellen Hartz-IV-Regelungen.

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 13.07.2012
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