AWO fordert Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zur Prozesskostenbeihilfe

18.06.2012 | Sozialpolitik | Nachrichten

„Der Gesetzentwurf zur Prozesskostenbeihilfe muss dringend nachgebessert werden“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich der heutigen Abgabe der AWO Stellungnahme zum entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundesjustizministerium. „Der Gesetzentwurf, mit dem in erster Linie der Missbrauch der Beihilfen eingedämmt werden soll, schießt über das Ziel hinaus und droht, von Armut betroffene Menschen vom Recht auszuschließen“, kritisiert Stadler. „Die AWO lehnt es ab, die Empfänger von Prozesskostenhilfe stärker an den Kosten zu beteiligen, denn das trifft nur die Schwächsten“, ergänzt Stadler seine Kritik. Als besonders problematisch betrachtet die AWO die vorgesehene Regelung, nach der Arbeitgeber von Rechtssuchenden Auskunft über deren finanzielle Verhältnisse geben sollen. Dies sei unnötig und verletze die Privatsphäre der Betroffenen, die sich ohnehin oft in schwierigen Lebenslagen befänden. „Wir setzen darauf, dass das Justizministerium diese Regelungen noch einmal überarbeitet, bevor der Entwurf im Kabinett abgestimmt wird“, erklärt Stadler und fügt hinzu: „Das Recht darf nicht zu einer Exklusivveranstaltung werden!“

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 15.06.2012
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