Asylbewerberleistungsgesetz: Paritätischer begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts und fordert Gleichbehandlung von Flüchtlingen mit Sozialhilfe- und Hartz-IV-Beziehern

Als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Leistungen für Asylbewerber „evident unzureichend“ und mit dem Grundrecht auf Menschenwürde unvereinbar sind. Es sei eine Schande, dass der Gesetzgeber durch Richter dazu gezwungen werden muss, der jahrzehntelangen schikanösen Behandlung von Flüchtlingen in Deutschland ein Ende zu setzen. Der Verband fordert die sofortige ersatzlose Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit die Gleichbehandlung von Asylbewerbern mit Hartz IV- und Sozialhilfebeziehern. „Nun ist also höchstrichterlich beschieden, was Sozialverbände seit Jahren kritisieren: wie mit Asylbewerbern in Deutschland umgegangen wird, hat mit dem Gebot der Menschenwürde nichts mehr zu tun“, konstatiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht der schikanösen Leistungsverweigerung mit sofortiger Wirkung ein Ende setzt und Asylbewerbern sogar rückwirkend zum 1.1.2011 Leistungen zuspricht, zeige, als wie gravierend die Richter den Verfassungsbruch einordnen. „Dieses Urteil ist ein Sieg der Menschlichkeit und gleichzeitig eine schallende Ohrfeige für die politisch Verantwortlichen, die jahrelang die Augen vor den Lebensbedingungen von Asylbewerbern verschlossen haben“, so Schneider. Der Verband fordert die ersatzlose Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, einen verbindlichen Rechtsanspruch von Asylbewerbern auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII sowie die bedarfsgerechte Anpassung der entsprechenden Regelsätze. „Es sollte Regierungen und Parlamente mehr als nachdenklich stimmen, dass das Bundesverfassungsgericht nach dem Hartz IV-Urteil von 2010 nun bereits zum zweiten Mal zu niedrige Sozialleistungen moniert und das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum in Deutschland einfordert.“

Quelle: Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 18.07.2012
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