Altenpflegepreis M-V 2012

Auch im Jahr 2012 beabsichtigt das Land Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Landespflegeausschuss wieder einen Altenpflegepreis zu vergeben.

Viele tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Ihre tägliche Arbeit ist anspruchsvoll, vielseitig, professionell und verantwortungsvoll. Sie sorgen für die Lebensqualität der auf Unterstützung angewiesenen Menschen und für ein Klima von Mitmenschlichkeit. Mit der Verleihung des Altenpflegepreises wollen wir die vielen Facetten der Pflege würdigen und ihre gesellschaftliche Bedeutung hervorheben. Fachlich herausragende und Beispiel gebende Projekte sowie Anbieter ambulanter und stationärer Pflegeleistungen sollen ausgezeichnet und einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Themenfelder
Für den Altenpflegepreis 2012 können Projekte und Angebote vorgeschlagen werden, die der besseren Wahrnehmung der Altenpflege in der Gesellschaft dienen und sich folgenden beispielhaft angeführten Themenfeldern zuordnen lassen:
  • neue Versorgungs- oder Organisationsstrukturen,
  • neue Kooperationsformen,
  • Netzwerke in der Pflege,
  • Förderung der Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner,
  • Beratung und Schulung der Angehörigen,
  • Umsetzung der Charta hilfe- und pflegebedürftiger Menschen,
  • Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Einbeziehung ehrenamtlicher Kräfte,
  • Verzahnung von Ausbildung und Praxis,
  • innovative Unterrichtsprojekte,
  • betriebliche Gesundheitsförderung,
  • Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden usw.
Machen Sie mit! Unabhängig von Ihrem Tätigkeitsfeld in der ambulanten oder stationären Pflege. Bringen Sie sich mit Ihren Aktivitäten und Ideen ein! Zeigen Sie, was Pflege alles kann. Beschreiben Sie den Alltag vom Leben in der Pflege mit seinen vielfältigen Aspekten. Bewertungskriterien sind:
  • Bedeutung für die Gesellschaft,
  • Bedeutung für die Alltagspraxis,
  • Bedeutung für die Zielgruppe,
  • Modellhaftigkeit der Ergebnisse,
  • Umsetzbarkeit der Ergebnisse für die praktische Arbeit oder Ausbildung,
  • methodisches Vorgehen und
  • Originalität.
Teilnahmevoraussetzungen
Eingereicht werden können Projekte und Angebote von ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen oder Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gruppen, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich in Mecklenburg Vorpommern haben. Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer kann nur ein Projekt oder Angebot vorschlagen. Bereits mit einem anderen Preis ausgezeichnete Projekte oder Angebote können nicht berücksichtigt werden. Der Preis soll an Projektträger, Gruppen oder Organisationen vergeben werden, nicht an Einzelpersonen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Dem Vorschlag sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • eine maschinengeschriebene Beschreibung des Projekts oder Angebots, die nicht mehr als 10 DIN A 4-Seiten umfasst, (wenn möglich zusätzlich auf elektronischem Datenträger, sofern  der Vorschlag nicht per E-Mail erfolgt),
  • Bewerbungsformular
Einreichungsfrist
Vorschläge bzw. Bewerbungen für den Altenpflegepreis 2012 sind bis zum 31. Juli 2012, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses Mecklenburg-Vorpommern (IX 430b), 
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin, einzureichen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Ministerium. Auswahlverfahren
Jeder Vorschlag wird durch eine beim Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales durch den Landespflegeausschuss eingerichtete Arbeitsgruppe (Jury) bewertet, die aus je einem Vertreter der Verbände der gesetzlichen und der privaten Pflege- und Krankenkassen, je einem Vertreter der privaten, kommunalen und gemeinnützigen Einrichtungsträger sowie je einem Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und des Ministeriums (Vorsitz) besteht. Preisverleihung
Die Verleihung des Altenpflegepreises 2012 soll durch die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales im Rahmen des Landespflegekongresses in Rostock am 24. Oktober 2012 erfolgen. Preisdotierung/-stiftung
Über das Preisgeld, das abgestuft auf drei Preisträger verteilt werden soll, wird im Rahmen des vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern noch zu verabschiedenden Haushaltsplanes für 2012 entschieden. Das Preisgeld kann sich durch die Einwerbung von Drittmitteln gegebenenfalls erhöhen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/sm/Themen/Soziales/Altenpflegepreis_M-V_2012/index.jsp

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern