"Alkoholprävention im öffentlichen Raum"

6. Bundeswettbewerb zur kommunalen Suchtprävention gestartet

Der Startschuss für den sechsten Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“ ist gefallen. Alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise sind aufgerufen, bis zum 14. Januar 2013 ihre Maßnahmen und Konzepte zum diesjährigen Thema "Alkoholprävention im öffentlichen Raum“ einzureichen. Der Wettbewerb wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und des GKV-Spitzenverbandes durchgeführt. Als Anreiz zur Wettbewerbsteilnahme stellt die BZgA ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich lobt der GKV-Spitzenverband einen Sonderpreis von 10.000 Euro zum Thema „Vorbildliche Regelungen der Zusammenarbeit von Kommunen und Krankenkassen bei der Alkoholprävention im öffentlichen Raum“ aus. Ziel des Bundeswettbewerbs ist es, hervorragende kommunale Aktivitäten im Bereich der Alkoholprävention zu identifizieren, auszuzeichnen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen, um damit zur Nachahmung anzuregen. „Ich ermutige alle Kommunen, sich mit ihren vernetzten Aktivitäten und Projekten zur Alkoholprävention am diesjährigen Wettbewerb zu beteiligen“, erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. „Für viele Kommunen stellt sich ein dringender Handlungsbedarf, denn das Trinken von Alkohol gehört in unserer Gesellschaft zum mehr oder weniger normalen Konsumverhalten. Immer häufiger wird dabei Alkohol auch auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Personennahverkehr konsumiert.“ Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist davon überzeugt, dass sich in vielen Kommunen gute Ansätze und Strategien zur Alkohol-prävention im öffentlichen Raum finden lassen: „Ich weiß, dass in vielen Kommunen hoch engagierte Menschen in der Suchtprävention arbeiten und immer wieder nach neuen, besseren Wegen suchen. Erfolgreiche innovative Projekte sind es wert, verstetigt und über die eigene Kommune hinaus bekannt zu werden, damit andere Kommunen davon profitieren können. In unserem Wettbewerb haben vor allem solche Ansätze gute Chancen, die mit abgestimmten gesundheits-, sozial- und ordnungspolitischen Maßnahmen präventiv wirken. Denn die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure einer Kommune ist das A und O für nachhaltige
Prävention.“ Für den aktuellen Wettbewerb werden Aktivitäten und Maßnahmen zu allen Bereichen der Alkoholprävention im öffentlichen Raum gesucht. Hierzu zählen u.a.:
  • Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol,
  • Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking),
  • Fortbildung von Multiplikatoren und Peer-Education,
  • Streetworking, aufsuchende Hilfe und Beratung,
  • Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), bei Veranstaltungen und Festen,
  • Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement,
  • Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Materialien.
Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, plädiert in diesem Zusammenhang für Aktivitäten, die auf die Verbesserung von Strukturen zielen, indem z.B. suchtpräventiv wirksame Netzwerke ausgebaut werden: „Durch eine verstärkte Zusammenarbeit von Kommunen und Krankenkassen kann die Alkoholprävention nachhaltig verbessert werden. Hierfür sind der Aufbau und die Weiterentwicklung von Kontakten, Netzwerken und Strukturen notwendig.“ Eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden. Teilnahme-berechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (z. B. Krankenkassen, Träger des ÖPNV, Veranstalter, Schulen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt. Anmeldeunterlagen stehen im Internet unter www.kommunale-suchtpraevention.de oder sind unter folgender Adresse erhältlich: Deutsches Institut für Urbanistik, Wettbewerbsbüro Suchtprävention, Zimmerstraße 13-15, 10969 Berlin. Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 14. Januar 2013. Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung in Abstimmung mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berufene Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge. Die Preisverleihung wird am 3. Juni 2013 in Berlin stattfinden.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des GKV-Spitzenverbandes vom 25.09.2012
www.bzga.de