Wie können Kinder und Jugendliche vor problematischen Web-Inhalten geschützt werden?

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) veröffentlicht Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen

Wie können Kinder und Jugendliche vor problematischen Web-Inhalten geschützt werden? Eine Frage, die im Fokus der aktuellen Diskussion um den Jugendschutz im Internet steht. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 11. Mai 2011 in München Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen verabschiedet, die ab sofort auf der KJM-Homepage abrufbar sind. „Ziel der KJM ist es, damit die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen zu befördern“ so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Sie können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Die Aufgabe der Anerkennung von Jugendschutzprogrammen liegt bei der KJM.  Wichtige Aussagen der KJM zur Anerkennung von Jugendschutzprogrammen:
  • Die KJM erkennt ein Jugendschutzprogramm an, wenn der Betreiber notwendige Auflagen erfüllt und die kontinuierliche Anpassung des Programms an den Stand der Technik gewährleistet.
  • Internetanbieter, die jugendschutzrelevante Inhalte bereitstellen, müssen Eltern ein anerkanntes Jugendschutzprogramm leicht auffindbar zur Verfügung stellen, wenn sie nicht technische Zugangshürden oder Zeitgrenzen einsetzen.
  • Die KJM wird die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) auch künftig bei der Weiterentwicklung von Eckpunkten zu Jugendschutzprogrammen – insbesondere bei Fragen zum Stand der Technik – einbeziehen.
  • Die KJM ist der Auffassung, dass mindestens ein anerkanntes Jugendschutzpro-gramm für den Endnutzer (z. B. Eltern) kostenlos verfügbar sein muss.
  • Damit die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen auf den wichtigsten Plattformen (beispielsweise PC, Mobiltelefon, Spielekonsole) dauerhaft befördert wird, ist eine gemeinsame Initiative von Internet-Industrie, Politik und Jugendschutzinstitutionen erforderlich.
Viele Erkenntnisse aus der fruchtbaren Zusammenarbeit mit allen am Jugendschutzsystem Beteiligten sind in die Kriterien eingeflossen. Ring: „Wir hoffen schon bald ein Jugendschutzprogramm anerkennen zu können. Die Kriterien sollen im Hinblick auf neue Entwicklungen und Möglichkeiten fortwährend ergänzt werden.“ Ein Antrag auf Anerkennung eines Jugendschutzprogramms ist dieser Tage bereits bei der KJM-Stabsstelle eingegangen. Download
Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen

Hintergrund

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige. Mitglieder der KJM:
Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; stv. Vorsitz: Manfred Helmes, Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Andreas Fischer, Martin Heine, Folker Hönge, Cornelia Holsten, Thomas Krüger, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann Stellvertretende Mitglieder:
Dr. Gerd Bauer, Dr. Jürgen Brautmeier, Thomas Fuchs, Dr. Uwe Grüning, Michael Hange, Dr. Uwe Hornauer, Sebastian Gutknecht, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Prof. Wolfgang Thaenert

Quelle: Pressemitteilung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vom 12.05.2011
http://www.kjm-online.de