Vermittlungsausschuss: Caritas fordert zügige Verhandlungen

07.02.2011 | Sozialpolitik | Nachrichten

Höhe des Regelbedarfs darf kein Tabu bei Verhandlungen sein

Berlin - Der Deutsche Caritasverband (DCV) warnt vor einem Scheitern des Vermittlungsausschusses. Die Verhandlungen müssen jetzt zügig zu einem guten Ende gebracht werden, damit Kinder die Chancen auf Bildung und Teilhabe erhalten, die das Bundesverfassungsgericht ihnen zugesprochen hat. „Ein warmes Mittagessen kann man nicht im Nachhinein essen“, so Caritaspräsident Peter Neher. Neher begrüßt die Einigung, den Kommunen die Zuständigkeit für das Bildungs- und Teilhabepaket zu geben. Auch dass Kinder, deren Eltern Wohngeld beziehen, diese Leistung zukünftig erhalten sollen, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Fortschritte müssten aber noch beim Thema Lernförderung erzielt werden. „Es kann nicht sein, dass die Lernförderung nur auf Kinder mit Versetzungsgefahr beschränkt bleibt“, kritisiert Neher . Auch Kinder, die durch eine Lernförderung eine bessere Schulempfehlung bekommen könnten, müssen diese Leistungen erhalten. „In Deutschland ist der Zugang zu höherer Bildung nach wie vor sehr stark von der sozialen Herkunft der Eltern bestimmt. Diesem Mechanismus muss durch die Ausweitung der Lernförderung im Bildungspaket entgegengesteuert werden“, fordert Neher. Die Regelbedarfshöhe dürfe kein Tabu bei den Verhandlungen sein.  Bei der Berechnung der Regelbedarfe muss nachgebessert werden. Die Veränderung der Referenzgruppe bei den alleinstehenden Erwachsenen habe dazu geführt, dass der Erwachsenenregelbedarf um 18 Euro zu niedrig ausfalle. Im Interesse der Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die auf diese Leistungen dringend angewiesen seien, müsse noch vor der nächsten Bundesratssitzung am 11. Februar eine Einigung erzielt werden. „Es kann nicht sein, dass die Ausgaben von verdeckt armen Menschen in die Regelbedarfe einfließen“ macht Neher deutlich. Verdeckt arm ist, wer ein so niedriges Einkommen hat, dass er Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beantragen könnte, aber z. B. aus Scham keinen Antrag stellt. Zur Vermeidung von Zirkelschlüssen bei der Berechnung des Regelbedarfs fordert der Deutsche Caritasverband die Herausnahme der verdeckt Armen aus den Berechnungen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 04.02.2011
http://www.caritas.de