ver.di und GEW fordern Mindestlohn in der Weiterbildung

05.07.2011 | Sozialpolitik | Nachrichten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordern, den Mindestlohn-Tarifvertrag für die rund 26.000 Beschäftigten in der Weiterbildung für allgemeinverbindlich zu erklären.

Hintergrund ist ein erneuter Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages, den die Tarifvertragsparteien ver.di, GEW und die Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung jetzt erneut gestellt haben. Die Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung seien mittlerweile erfüllt und der Grund für die Ablehnung durch das Bundesministerium für Arbeit im Oktober 2010 vom Tisch. „Das Argument, die Repräsentativität sei nicht erfüllt, kann jetzt nicht mehr ins Feld geführt werden, da die Tarifbindung derzeit bei über 40 Prozent liegt“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn. Der Arbeitgeberverband habe seit Oktober 2010 die Tarifbindung verdoppeln und die Bandbreite der in diesem Verband vertretenen Unternehmen erheblich erweitern können. Das müsse der Startschuss für die Allgemeinverbindlichkeit sein, appellierte Gerstenkorn an die Bundministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen. „Wir wollen keine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, sondern eine Lohnuntergrenze, die den Abwärtstrend stoppt und Beschäftigung unter Wert verhindert“, forderte Ilse Schaad, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der GEW. Es müsse im öffentlichen Interesse sein, eine gute Qualität der beruflichen Bildung zu gewährleisten. Der allgemeinverbindliche Mindestlohn könne angesichts der massiven Kürzungen in der nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und III geförderten Aus- und Weiterbildung seit 2011 dafür bessere Rahmenbedingungen schaffen. Für den überwiegenden Teil der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sei nach wie vor der Preis das ausschlaggebende Kriterium, nicht die Qualität des Angebots. Gegen diese Entwicklung könne allein ein branchenweiter Mindestlohn etwas ausrichten, so die Gewerkschafterinnen.

Quelle: Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 04.07.2011
http://presse.verdi.de