ver.di: Streikrecht ist Menschenrecht

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) betrachtet die Festschreibung des Streikverbots in Einrichtungen des diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Deutschlands als Verschärfung im Streit um die Gewährung demokratischer Grundrechte. „Die Entscheidung der EKD-Synode ist bedauerlich und wird viele Beschäftigte enttäuschen. Damit wird der Konflikt in vielen kirchlichen Wirtschaftsbetrieben und Einrichtungen um die Gewährung von Grundrechten weiter zugespitzt“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke am Mittwoch. Die Beschäftigten und ver.di würden diese vordemokratische Praxis nicht hinnehmen: „Streikrecht ist ein Menschenrecht“, betonte Paschke. Zuvor hatte die Synode der EKD in Magdeburg entschieden, das umstrittene Streikverbot im Kirchengesetz zu verankern. Es sei mehr als fragwürdig, dass die EKD trotz erheblicher Missstände und offenkundiger Mängel weiter auf ihrem tarifrechtlichen Sonderweg beharre: „Der so genannte dritte Weg führt in die Sackgasse“, sagte Paschke. Gleichzeitig bezweifelte ver.di Ankündigungen der EKD, nach denen Outsourcing mit Lohnsenkungen, ersetzende Leiharbeit und Niedriglöhne nun zu ‚ernsthaften Konsequenzen und Sanktionen‘ führen würden. Dies sei eine Ankündigung ohne jeglichen Wert. Ganz offensichtlich hätten sich hier die Hardliner aus der Unternehmensdiakonie durchgesetzt. „Der Versuch des Gesundbetens gravierender Missstände in kirchlichen Einrichtungen ist zum Scheitern verurteilt. Die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen brauchen Streikrecht und echte Mitwirkung, um sich gegen Übergriffe ihrer Arbeitgeber wehren zu können“, sagte Paschke.

Quelle: Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 09.11.2011
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