Urlaubszeit - Entführungszeit

Die Urlaubszeit kann mit einer Kindesentführung von einem Elternteil enden, das weiß der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Berlin. Urlaubszeit ist Reisezeit. Die schönste Zeit des Jahres. Viele Eltern nutzen sie, um in ihre Heimatländer zu reisen und dort nicht nur ihre Verwandten und Freunde zu besuchen, sondern den Kindern und dem Ehepartner auch die eigene Herkunft und Kultur näher zu bringen. Alljährlich endet diese Zeit für einige Familien in einem Fiasko.

„Vor allem, wenn es in einer Ehe schon kriselt“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins, „ist Vorsicht geboten. Immer wieder kommt es vor, dass ein Elternteil dann die Reise nutzt, um gegen den Willen des anderen Ehepartners mit den Kindern im Heimatstaat zu bleiben und nicht mehr zurückzukehren. Dies kann lange vorbereitet sein, aber auch aus einer Laune des Augenblicks resultieren, wenn man emotional angeschlagen ist und die Vertrautheit und Geborgenheit der eigenen Familie spürt.“

Besonders schwierig kann die Lage für eine Frau werden, die gemeinsam mit ihrer Familie z. B. in ein arabisches Land reist, denn der Vater kann nicht nur den Kindern, sondern unter Umständen auch ihr die Ausreise verbieten. Sie findet sich dann in einem Land wieder, dessen Sprache sie nicht spricht und mit dessen Recht sie nicht vertraut ist. Elternteile, und insbesondere Mütter, deren Kinder hierher entführt werden, haben oft nur minimale Chancen auf eine Rückführung ihrer Kinder.

Mit dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) existiert mittlerweile für eine Vielzahl von Staaten die Möglichkeit, einen sog. Rückführungsantrag zu stellen. Zu den Staaten, die das HKÜ noch nicht ratifiziert haben, gehören – mit Ausnahme von Marokko – sämtliche arabischen Staaten. Doch auch wenn das Haager Übereinkommen für zwei Staaten Wirkung entfaltet, kann eine Kindesentführung der Beginn eines Wochen, Monate oder gar Jahre dauernden Kampfes um die Kinder sein.

„Nicht zu unterschätzen sind auch die seelischen und finanziellen Belastungen, die eine solche Entscheidung für alle Beteiligten, vor allem aber für die Kinder bedeutet“, sagt Löher. „Viele Eltern wissen gar nicht, welche Auswirkungen ihr Handeln haben kann. Sie sind überrascht, wenn sie Post vom Gericht oder sogar von der Staatsanwaltschaft bekommen, weil der andere Elternteil einen internationalen Haftbefehl beantragt hat“.

Hundertprozentige Sicherheit vor einer Kindesentführung gibt es nicht. Wichtig ist es deshalb, sich vor einer Urlaubsreise ausführlich zu informieren, z.B. beim Internationalen Sozialdienst oder dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Damit die Reisezeit die schönste Zeit des Jahres bleibt. Der Internationale Sozialdienst ist die deutsche Zweigstelle des International Social Service und Arbeitsfeld VII im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Der ISD bearbeitet Fälle mit Auslandsbezug und berät bundesweit kostenfrei die Träger der Sozialarbeit, Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Weitere Informationen zum ISD und seiner Arbeit unter www.iss-ger.de.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 17.06.2011
http://www.deutscher-verein.de