Umsetzung des Bildungspaketes in Niedersachsen

Land und Kommunen unterzeichnen Erklärung zur Förderung von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen

HANNOVER. Als einen wichtigen Baustein der Neubemessung der Hartz-IV-Regelsätze stellt der Bund den Kommunen in den Jahren 2011 bis 2013 unter anderem für das Mittagessen in Horten und für „Schulsozialarbeit" bundesweit jährlich 400 Millionen Euro zur Verfügung. Eine rechtliche Verpflichtung, wie die Gelder für die „Schulsozialarbeit" einzusetzen sind, gibt es nicht. „Wir sind uns mit den kommunalen Spitzenverbänden einig, dass wir dieses Geld nutzen müssen, um Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu den Angeboten an Bildung und außerschulischer Teilhabe zu erschließen", sagen Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan und Kultusminister Bernd Althusmann. „Denn Bildung und Teilhabe sind die zentralen Schlüssel, um Armut zu überwinden." In der heute unterzeichneten Erklärung bekräftigen die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände, dass sie dieses Ziel vor allem
  • mit Maßnahmen der Schulsozialarbeit,
  • mit Maßnahmen zur Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen sowie
  • mit Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotsstruktur im Bereich der schulischen Mittagesverpflegung und der außerschulischen Bildung und Teilhabe
erreichen wollen. Den niedersächsischen Kommunen stehen für diese Maßnahmen bis 2013 jährlich rund 35 Millionen Euro zur Verfügung. „Im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen haben wir in sehr kurzer Zeit gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen guten Weg gefunden, damit diese Leistungen zielgerichtet bei den Kindern ankommen", sind sich Özkan und Althusmann einig.

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration vom 25.05.2011
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