Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch legt Abschlussbericht vor

Der Runde Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" hat am 30. November seinen Abschlussbericht vorgelegt. In insgesamt fünf Plenumssitzungen und weiteren Sitzungen in verschiedenen Arbeitsgruppen haben die Mitglieder des Runden Tisches den Bericht erarbeitet. Er bildet die Grundlage für die zukünftigen Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt, zur Verbesserung des Opferschutzes und der Hilfen und Unterstützung für Betroffene. "Wir alle, Bund, Länder, Kommunen aber auch alle Einrichtungen, in denen Kinder gepflegt, betreut, gebildet und gefördert werden und in denen sie ihre Freizeit verbringen, müssen uns nun daran messen lassen, mit welcher Zielstrebigkeit wir die heute beschlossenen Maßnahmen umsetzen", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder nach der Abschlusssitzung des Runden Tisches.

Neues Bundeskinderschutzgesetz

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz möchte der Bund eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht machen. Dabei geht es insbesondere um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. An die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung soll sich auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln knüpfen. Außerdem sollen alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ehrenamtliche vereinbaren mit den Trägern, für welche Tätigkeiten dies nötig ist. "Es macht mich traurig, dass sich einige Länder aus parteipolitischem Kalkül dringend notwendigen Verbesserungen im Kinderschutz verweigern. Aber ich bleibe entschlossen, das Kinderschutzgesetz so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. Ich empfinde es auch als Gerinschätzung der hervorragenden Arbeit des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch," so Kristina Schröder weiter.

Bundesweite Initiative zur Prävention

Neben den gesetzlichen Maßnahmen bringt das Bundesnministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Konsequenz des Runden Tisches eine bundesweite Initiative zur Prävention auf den Weg. In Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll dafür Sorge getragen werden, dass die Sensibilisierung für das Thema sexualisierte Gewalt quer durch die Gesellschaft weiter ganz oben auf der Tagesordnung bleibt. Mit dieser Initiative, die sich auch direkt an Mädchen und Jungen richten wird, wird die bundesweite Fortbildungsoffensive im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die bereits seit einem Jahr gefördert wird, sinnvoll ergänzt.

Weitere Finanzierung von unabhängiger Anlauf- und Beratungsstelle

Außerdem wird durch die Weiterfinanzierung einer unabhängigen Anlauf- und Beratungsstelle beim Bundesfamilienministerium sichergestellt, dass die Umsetzung der Empfehlungen intensiv begleitet wird. Auch die telefonische Anlaufstelle für Betroffene bleibt erhalten.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 30.11.2011
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