Resolutionen zu inklusiver Bildung und sozialen Medien verabschiedet

Ergebnisse der 71. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission

Die 71. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) endete heute in Berlin mit der Verabschiedung von Resolutionen zur inklusiven Bildung und zu den Potenzialen sozialer Medien für die Arbeit der UNESCO. Die DUK fordert in der Resolution "Inklusive Bildung in Deutschland stärken" Bund, Länder und Kommunen auf, zügig Aktionspläne auf Landes- und kommunaler Ebene zur inklusiven Bildung zu erarbeiten. Deutschland habe im Vergleich zu vielen europäischen Ländern einen erheblichen Nachholbedarf bei der Entwicklung zu einem inklusiven Bildungswesen. Inklusion beinhalte – unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, Behinderung, Geschlecht oder Herkunft – das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer allgemeinen Schule. Die DUK appelliert, die Sonderschulen planvoll in das allgemeine Schulwesen zu überführen. Inklusive Bildung müsse als Leitidee in der Aus- und Fortbildung aller pädagogischen Berufe verankert und in der wissenschaftlichen Forschung gefördert werden. Die DUK betont das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Menschenrecht auf gemeinsames Lernen. Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention.
(Text der Resolution unter www.unesco.de/reshv71-1.html) Die DUK verabschiedete außerdem die Resolution "Potenziale von Sozialen Medien für UNESCO-Ziele nutzen". Darin ruft sie alle politisch und fachlich zuständigen Institutionen in Deutschland auf, soziale Medien im Sinne der UNESCO für die Förderung moderner Wissensgesellschaften einzusetzen. Sie ruft den Bund auf, rechtliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Nutzung von sozialen Medien zu überprüfen. Sie appelliert insbesondere an Bund, Länder und die Akteure des Bildungssystems, durch soziale Medien neue Lernformen auf allen Bildungsstufen zu fördern. Die DUK ruft dazu auf, die Vermittlung von Kompetenzen für den Umgang mit sozialen Medien auf allen Bildungsstufen und an alle Generationen sicherzustellen. Die DUK verpflichtet sich unter anderem, den Einsatz von sozialen Medien in der Schule im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen weiter zu erproben, Ergebnisse ihrer Arbeit nach ihren Möglichkeiten unter freien Lizenzierungsformen zu veröffentlichen und soziale Medien für die Erreichung neuer Zielgruppen in allen Generationen einzusetzen.
(Text der Resolution unter www.unesco.de/reshv71-2.html) Die DUK hat 114 Mitglieder, unter ihnen Vertreter von Bund und Ländern, wichtiger Organisationen aus Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien. Sie berät die Bundesregierung, den Bundestag und die übrigen zuständigen Stellen in allen Fragen, die sich aus der Mitgliedschaft Deutschlands in der UNESCO ergeben. Die DUK ist Verbindungsstelle zwischen Staat und Zivilgesellschaft und Partnerin der UNESCO und ihrer 196 Nationalkommissionen. Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. vom 24.06.2011
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