Patientenrechte stärken – Transparenz schaffen

20.05.2011 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Anlässlich einer am 16.05.2011 im Bundesjustizministerium stattfindenden Verbändeanhörung äußert sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erstmals zu ihren Plänen für eine gesetzliche Regelung der Patientenrechte:

Wir wollen die Patientenrechte in gesetzlicher Regelung transparent und nachvollziehbar machen. Bisher sind die Rechte von Patienten in vielen unterschiedlichen Gesetzen verankert und nicht leicht zu finden. Vieles steht zudem nicht im Gesetz, sondern die Rechtsprechung hat die Rechte der Patienten weiterentwickelt. Diese ist vor allem Experten bekannt, nicht so sehr den Patienten. Wir wollen, dass jede Patientin und jeder Patient die wichtigsten Rechte im Gesetz selbst nachlesen kann, damit sich Arzt und Patient auf Augenhöhe begegnen.

Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient sowie in anderen Heilberufen soll ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Patienten müssen in einem persönlichen Gespräch umfassend informiert und aufgeklärt werden. In Streitfällen haben die Patientenakten oft eine Schlüsselrolle. Alle medizinisch wichtigen Daten müssen im Interesse der Patienten dokumentiert werden. Ausdrücklich regeln wollen wir auch die oft entscheidende Frage, wer im Prozess was beweisen muss. Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren Beweiserleichterungen entwickelt, die gesetzlich abgesichert und für jeden nachvollziehbar werden sollen.

Zum Hintergrund

Die Regierungskoalition hat vereinbart, den Schutz der Patienten zu verbessern und Patientenrechte durch eine gesetzliche Regelung verständlich und nachvollziehbar zu machen. Das Gesetz wird gemeinsam vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium der Gesundheit unter Beteiligung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung vorbereitet. Heute findet zu den Plänen eine erste Anhörung interessierter Verbände im Bundesjustizministerium statt. Das Bundesjustizministerium bereitet im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
  • Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Gesetz geregelt. Die geplante Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erfasst die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten. Es wird geregelt, dass Patienten verständlich und umfassend informiert werden müssen, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Die Patienten sind gesondert auf Kosten hinzuweisen, die nicht von den Leistungsträgern übernommen werden.
  • Die Aufklärungspflichten werden ausdrücklich gesetzlich geregelt. Vor jedem Eingriff müssen alle Patienten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Dazu muss ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann. Eine nur schriftliche Aufklärung reicht nicht aus.
  • Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden. Krankenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Patienten bekommen nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist.
  • Für Haftungsfälle wird es mehr Transparenz geben. Die von der Rechtsprechung entwickelten Instrumente zur Beweislastverteilung sollen ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Dann kann jeder im Gesetz nachlesen, wer im Prozess was beweisen muss.
Diese ersten Überlegungen sind Grundlage für die heute begonnenen Gespräche mit der Praxis, deren Ergebnisse in das weitere Verfahren einfließen werden. Weitere Regelungen werden vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitet, etwa zum vorbeugenden Schutz vor Behandlungsfehlern, damit es erst gar nicht zu Behandlungsfehlern kommt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 16.05.2011
http://www.bmj.de