Patienten und Angehörige zu Kooperationspartnern der Krankenhäuser machen

10.11.2011 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Neue Checkliste für Patienten und pflegende Angehörige, die über das Wichtigste rund um einen Krankenhausaufenthalt informiert, erschienen

Krankenhausaufenthalte stellen gerade für ältere Menschen eine besondere Belastung dar. Oftmals bauen sie körperlich und geistig ab, büßen dadurch an Selbstständigkeit ein. Für viele ist der Krankenhausaufenthalt entscheidend für die weitere Versorgung. Erfahrungen zeigen, dass eine schlecht organisierte Überleitung oftmals dazu führt, dass alte Menschen in ein Alten- und Pflegeheim ziehen müssen. Seit Einführung der Fallpauschalen sind Krankenhäuser mehr oder weniger gezwungen, Patienten so früh wie möglich zu entlassen: nach Hause, in eine Rehabilitationsklinik oder in ein Pflegeheim. Nur etwa jedes sechste Krankenhaus hat jedoch eine Stelle, welche die Überleitung organisiert. Auch die Angehörigen der Patienten müssen mehr in den Blick genommen werden: Viele sind auf die Einweisung und Entlassung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen ins bzw. aus dem Krankenhaus schlecht oder gar nicht vorbereitet. „Das Ziel muss es sein, Angehörige und Patienten in die Lage zu versetzen, ihre Rechte wahrzunehmen und als kompetenter Partner Einfluss auf das Einweisungs- und Entlassungsmanagement zu nehmen“, fordert Dr. Peter Michell-Auli, Geschäftsführer des KDA. Die „Checkliste für Aufnahme und Entlassung“ soll Angehörige und Patienten dabei unterstützen. „Angehörige können mit ihr den Übergang eines Familienmitglieds von zu Hause ins Krankenhaus und zurück souverän gestalten“, erklärt Silke Niewohner von der Landesstelle Pflegende Angehörige NRW. Die Checkliste stellt sicher, dass man zur Aufnahme ins Krankenhaus alle Unterlagen beisammen hat und nicht vergisst, den Ärzten und Pflegekräften im Krankenhaus wichtige Informationen über den kranken Angehörigen zu geben. „Patienten und Angehörige sind auch Kooperationspartner“, sagt Niewohner. Zugleich hilft die Checkliste, den Verantwortlichen im Krankenhaus bei der Überleitung auf die Finger zu sehen und zu überprüfen, ob alles Erforderliche geregelt wurde. Wichtig ist zum Beispiel der Hinweis auf die Möglichkeit der Krankenhäuser, benötigte Medikamente mitzugeben, wenn man nicht gleich Gelegenheit hat, sich ein Rezept beim Arzt zu holen.

Weitere Informationen und Bestellhinweise

Die „Checkliste für Aufnahme und Entlassung“ kann einzeln, aber auch in größeren Mengen für Gruppen oder Veranstaltungen kostenlos bestellt werden. Weitere Informationen zum Thema bieten auch die Beiträge zur Fachtagung „Krankenhaus – was dann? Entlassmanagement – Patientenüberleitung in NRW. Was ist bisher erreicht und was wird noch gebraucht?“, die am 6. Oktober im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf stattfand. Beides kann im Internet unter www.lpfa-nrw.de kostenlos heruntergeladen werden.

Die Landesstelle Pflegende Angehörige

Die Landesstelle ist eine Ansprechstelle und Interessensvertretung für Pflegebedürftige und Pflegende Angehörige in Nordrhein-Westfalen. Sie informiert und berät unabhängig zu Fragen rund um die häusliche Pflege. Pflegende Angehörige bekommen selten Anerkennung von außen, weil die Pflege häufig unbemerkt und im Stillen geschieht, so dass viele sogar vereinsamen. Gemeinsam mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe als Träger der Landesstelle setzt sich die Fachstelle deshalb für bessere Rahmenbedingungen und mehr Wertschätzung pflegender Angehöriger ein. Finanziert wird die Landestelle vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen und den Landesverbänden der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen. Kontaktadresse:
Landesstelle Pflegende Angehörige
Domplatz 1-3/ Dienstgebäude Geisbergweg
48143 Münster
www.lpfa-nrw.de Fragen zum Thema beantwortet die Landesstelle Pflegende Angehörige am gebührenfreien Service-Telefon Pflege unter der Nummer: 0800-2204400 (montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr).

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe

Das KDA setzt sich seit 1962 für die Lebensqualität und Selbstbestimmung älterer Menschen ein. Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten führen unabhängige ExpertInnen Projekte und Studien durch. Das KDA berät Ministerien, Kommunen, Unternehmen, Sozialverbände, Leistungserbringer wie Heimträger und ambulante Dienste, bietet Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Führungs- und Fachkräfte an und informiert die Öffentlichkeit mit seinem Fachmagazin ProAlter sowie durch Tagungen und Publikationen.

Quelle: Pressemitteilung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe vom 10.11.2011
http://www.kda.de