Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz

Mitglieder des Landesbehindertenbeirats fordern Ergänzung

HANNOVER. In seiner 3. Quartalstagung des Landesbehindertenbeirats (LBBR) dieses Jahres unter Leitung von Karl Finke, dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, wurde den Tagungsmitgliedern von Dirk Gerstle, dem Leiter des Ministerbüros im Sozialministerium, der Sachstand zur NBGG-Evaluation, der Qualitätsüberprüfung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes, verkündet. Der Bericht der Landesregierung befindet sich auf dem Weg zum Niedersächsischen Landtag. Der Landesbeauftragte wurde aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass den Verbänden eine Anhörung gegenüber dem Landtag eingeräumt wird, um dort noch einmal Ihre Forderungen im Sinne der Evaluationsarbeit , die sie u.a. auch in der Broschüre „Fachleute melden sich zu Wort" dokumentiert haben, vortragen zu können. Diese sind auch Bestandteil des Berichts. „Ich werde mich für das geforderte Anhörungsverfahren einsetzen", bestätigte Finke. „Die von der Landesregierung getroffenen Entscheidungen stehen im Kontext mit dem angekündigten Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention, der sich auf einem guten Weg befindet", führte der Landesbeauftragte weiter aus. Im sachlichen Zusammenhang wurde dann auch die kostenmäßige Auswirkung neuer Gesetze während der Tagung durch Vorträge zum Konnexitätsprinzip, wonach Aufgabenfinanzierung und Verantwortung bei der selben staatlichen Stelle angesiedelt sein sollen, mit Betrachtungen aus Landessicht und aus der Sicht der kommunalen Gebietskörperschaften durchleuchtet. „Wir sind am Thema und werden unser Augenmerk bei der täglichen Arbeit gezielt darauf richten, dass finanzielle Engpässe und darauf gestützte Einsparungen nicht an behinderte Menschen durchgereicht werden", ließ Karl Finke abschließend verlauten.

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration vom 26.08.2011
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