Niedersächsischer Landtag verabschiedet neues Heimgesetz

05.07.2011 | Altenhilfe | Nachrichten

BPA: Chancen nicht genutzt - Politische Kompromisse hinter verschlossenen Türen verhindern in letzter Minute sachgerechte Lösungen für die Tagespflege

Am 28.06.2011 hat der Niedersächsische Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD das Gesetz zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG) beschlossen. Nach einem fast dreijährigen Gesetzgebungsverfahren mit teilweise innovativen Ansätzen fällt die Bilanz des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ernüchternd aus. Der von vielen Experten unterstützte ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde kurz vor der Abstimmung im Landtag durch den Sozialausschuss gegen den Rat der Fachleute in einigen Punkten zum Nachteil der Träger von Pflegeeinrichtungen und der Pflegebedürftigen geändert „Damit haben sich CDU und FDP allein aus parteitaktischen Gründen die Zustimmung der SPD „erkauft“, um beim Thema Pflege nicht weiter von der Opposition getrieben zu werden“ so Karsten Neumann, Vorstandsvorsitzender der bpa-Landesgruppe Niedersachsen. Besonders schwerwiegend ist dabei die Wiederaufnahme der Tagespflegeeinrichtungen in den Geltungsbereich des NHeimG auf Wunsch der SPD. Wegen des fehlenden stationären Charakters der Einrichtungen hatte der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Sozialministeriums auf Betreiben des bpa die Herausnahme der Tagespflegen aus dem Heimrecht vorgesehen. Die Streichung der überflüssigen und fachlich nicht gerechtfertigten staatlichen Überprüfungskultur wäre im Interesse der Gäste gewesen und hätte einen weiteren Ausbau dieser attraktiven Versorgungsform zu Folge gehabt „Diese Chance hat die Sozialministerin Frau Özkan leider nicht genutzt“, so Karsten Neumann weiter. Ebenfalls kritisch im Hinblick auf die Wirkungen des Gesetzes sieht der bpa die weitestgehende Einbeziehung der ambulant betreuten Wohngemeinschaften in das Heimrecht. Zwar ist der Wunsch des Gesetzgebers nachvollziehbar, Umgehungstatbestände und „Heime light“, wie sie in der Vergangenheit geschaffen wurden, zu beseitigen. Jedoch befürchtet der bpa, dass durch die konkrete Formulierung des Gesetzes die gesellschaftlich gewollte Ausweitung von alternativen Wohnformen eher beeinträchtigt als gefördert wird. „Im Gegensatz dazu begrüßen wir die Reduzierung von Anzeigepflichten der Heimträger“, so Karim Amer, stellv. Vorstandsvorsitzender des bpa Niedersachsen. „Umso bedauerlicher ist es, dass die Bürokratie bei den Überprüfungen der Heimaufsicht weiter ausgebaut wurde“, so Amer weiter. „Wir fordern, dass dem im Gesetz enthaltenen Appell der Landesregierung nach einem ausschließlichen Angebot von Einzelzimmern im Pflegeheim nun auch Taten folgen und die Landesregierung in Zukunft entsprechende Finanzmittel über die Kommunen für neue Einrichtungen zur Verfügung stellt“, so Henning Steinhoff, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen des bpa abschließend. 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) vom 29.06.2011
www.bpa.de