Neue Handreichung zum Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung

Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) hat im Auftrag des Bayerischen Familienministeriums eine wissenschaftlich fundierte Handreichung spezifisch zur Bildung, Erziehung und Betreuung unter Dreijähriger erarbeitet

"Die große gesellschaftspolitische Weichenstellung der letzten Jahre ist der massive Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige. Gerade Bayerns Kommunen schreiten hier mit enormen Investitionen und mit massiver Unterstützung des Freistaats voran. Die Betreuung unter Dreijähriger bedeutet aber auch inhaltlich und qualitativ neue Herausforderungen - die pädagogische Arbeit mit dieser Altersgruppe unterscheidet sich deutlich von der mit Drei- bis Sechsjährigen. Deshalb habe ich eine wissenschaftlich fundierte Handreichung spezifisch zur Bildung, Erziehung und Betreuung unter Dreijähriger erarbeiten lassen. Diese ist Teil des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans und damit Grundlage für die inhaltliche Arbeit in bayerischen Kinderkrippen. In keinem anderen Bundesland gibt es bislang Vergleichbares. Die Handreichung unterstützt nicht nur Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und Tagesväter in ihrer Arbeit, sondern kann auch für Eltern von großem Nutzen sein",
so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer am 13.02.2011 in München. Die Handreichung "Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren" wurde vom Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) im Auftrag des Bayerischen Familienministeriums erarbeitet, den Kindertageseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt und kann auch im Buchhandel erworben werden. Im Internet kann die Handreichung unter www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/bep/bisdrei.htm als PDF-Datei kostenlos heruntergeladen werden. Die Ministerin ergänzte:
"Qualität und Quantität gehen in Bayern Hand in Hand. Denn der Ausbau der Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren läuft auf Hochtouren. Der Freistaat unterstützt die zuständigen Kommunen optimal. Die Kommunen geben Gas, der Freistaat versorgt sie mit ausreichend 'Treibstoff'. Ich bin zuversichtlich, dass die zuständigen bayerischen Kommunen bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung stellen können, wenn sie das Tempo unvermindert halten."
Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege hat sich in Bayern seit 2002 mehr als vervierfacht. Derzeit gibt es in Bayern schätzungsweise 71.000 Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren, das sind Plätze für 22,3 Prozent der unter Dreijährigen.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 13.02.2011
http://www.stmas.bayern.de