Lüders und Hüppe fordern Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, fordern, alle chronisch kranken Menschen vor Benachteiligungen zu schützen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligungen wegen einer Behinderung. Die Auslegung des Begriffs ist in Rechtsprechung und Lehre jedoch noch immer nicht geklärt. Manche sehen beispielsweise eine HIV-Infektion oder Diabetes nicht als Behinderung an. Diese Menschen hätten dann keinen Diskriminierungsschutz. Jedoch sollte auch chronisch Kranken Diskriminierungsschutz zustehen. Lüders und Hüppe unterstrichen: "Ein enges Verständnis des Behinderungsbegriffs schließt Menschen mit chronischen Krankheiten aus. Gerade auch nicht sichtbare Beeinträchtigungen wie chronische Krankheiten stellen für Menschen eine Behinderung im Arbeitsleben und im Alltag dar. Hier ist zunächst die Rechtsprechung gefordert, ihre enge Definition von Behinderung aufzugeben. Falls sich keine Verbesserungen einstellen, besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber", betonten Lüders und Hüppe. Etwa 25 Prozent aller Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betreffen den Diskriminierungsgrund Behinderung. Eine Vielzahl von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder der HIV-Infektion wandte sich rat- und hilfesuchend an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, weil sie Diskriminierungserfahrungen an ihrer Arbeitsstelle und teilweise auch schon im Bewerbungsverfahren gemacht haben. In einem Fall wurde einem mit HIV infizierten Beschäftigten gekündigt, als der Arbeitgeber von der Infektion erfahren hatte. In einem anderen Fall sollte der Betroffene eine schlechter bezahlte Stelle im Unternehmen annehmen, als herauskam, dass er an Diabetes leidet. Viele europäische Länder sind eindeutiger und schützen chronisch kranke Menschen vor Diskriminierung. So ist die HIV-Infektion ausdrücklich im britischen Antidiskriminierungsgesetz genannt. Auch die Internationale Arbeitsorganisation ILO fordert einen Diskriminierungsschutz für HIV-Infizierte am Arbeitsplatz. "Deutschland hinkt hier hinterher", betonten Lüders und Hüppe. "Als ein Land mit langer Geschichte der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen müssen wir hier einen umfassenden Schutz vor Benachteiligung schaffen und chronisch Kranke vor Diskriminierung schützen", fügten sie hinzu.

Hintergrund

Die Antidiskriminierungsstelle war mit Inkrafttreten des AGG im August 2006 errichtet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierungen wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. (Nähere Informationen unter www.antidiskriminierungsstelle.de.) Seit dem sogenannten "Internationalen Jahr der Behinderten" 1981 gibt es das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Ziel der Bundesregierung bei dessen Einrichtung war es, ihr besonderes Interesse an einer spürbaren und erfolgreichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft auszudrücken. Die Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. (Nähere Informationen unter www.behindertenbeauftragter.de)

Quelle: Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 09.06.2011
http://www.antidiskriminierungsstelle.de