Landschaftsverband Westfalen-Lippe setzt Meilenstein bei der Förderung von Kindern mit Behinderung

Münster (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat sich mit der Freien Wohlfahrtspflege und Jugendämtern darauf verständigt, so genannte heilpädagogische Tageseinrichtungen in Kindertagesstätten mit gemeinsamer Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung weiterzuentwickeln. Das gab LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch am Montag (11. Juli) zusammen mit dem Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Andreas Meiwes, dem Landrat des Kreises Warendorf Dr. Olaf Gericke und der Ersten Beigeordneten der Stadt Dülmen Christa Krollzig, (beide als Vertreter der kommunalen Jugendämter) in Münster bekannt.

90 Prozent der behinderten Kinder zusammen mit nichtbehinderten in Kitas

Das Fördersystem für Kinder mit Behinderung in Kitas sei in Westfalen-Lippe ohnehin vorbildlich, jetzt gehe man den nächsten Schritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sagte Kirsch. Die UN-Konvention soll Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigte Teilhabe garantieren: Schule, Kultur und Sport, öffentlicher Verkehr und eben auch Kindertageseinrichtungen. In Westfalen-Lippe werden jetzt bereits 90 Prozent aller Kinder mit Behinderung zusammen mit Kindern ohne Behinderung gefördert. Für 9.000 betroffene Kinder wendet der LWL dafür jährlich 110 Millionen Euro auf - Tendenz steigend.

Heilpädagogische Kitas bis 2015 umgewandelt

Mit rund 7.000 Kindern mit Behinderung ist die integrative Erziehung im Regelkindergarten um die Ecke dabei die größte Säule. Daneben werden rund 2.000 Kinder mit Behinderung in 80 heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen gefördert. In 30 dieser heilpädagogischen Kitas werden ausschließlich Kinder mit Behinderung gefördert. Um die Quote der gemeinsamen Betreuung von 90 auf 100 Prozent zu steigern, sollen diese 30 heilpädagogischen Kitas bis 2015 in Kitas mit gemeinsamer Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung umgewandelt werden, so die Zielsetzung von LWL, Freier Wohlfahrtspflege und Jugendämtern. Den dafür grundlegenden Beschluss hatte der LWL-Landesjugendhilfeausschuss bereits im Dezember 2009 getroffen.
Andreas Meiwes, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW: "Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW vertreten 70 Prozent der freien Träger von Kitas. Mit der Rahmenzielvereinbarung ist der Weg zu einer besseren Förderung von Kindern mit Behinderung beschrieben. Sie betont die Notwendigkeit des Angebots der kleinen heilpädagogischen Gruppen, benennt aber auch den Entwicklungsprozess hin zu einer inklusiven Pädagogik. Heilpädagogische Tageseinrichtungen werden also weiterhin ein verlässlicher Baustein in der Versorgungsstruktur sein, der eine solide Finanzierung erfordert."
Kirsch: "Ein Effekt wird auch sein, dass die Kinder mit Behinderung deutlich kürzere Fahrstrecken zu ihren Kitas haben werden. Denn in der Praxis tauschen bisherige Heilpädagogische Einrichtungen bei ihrer Weiterentwicklung zu integrativ arbeitenden Einrichtungen heilpädagogische Gruppen gegen Regelgruppen einer Regelkindertagesstätte, so dass zusätzliche Standorte mit heilpädagogischem Know How dort entstehen, wo es bisher keine vergleichbaren Angebote gab, Kinder mit Behinderung aus dieser Region haben dann kürze Wege. Der LWL spart dabei keinen Euro, es wird daher keine Qualitätseinbußen geben, das kann ich allen Eltern versprechen."

Der LWL im Überblick

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 17 Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 101 Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert.

Quelle: Pressemitteilung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vom 11.07.2011
http://www.lwl.org