Keine Änderung der Krankenkassenpraxis bei Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen

06.07.2011 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Ausgaben für Mütterkuren im 1. Quartal erneut gesunken: -13,7%

Nach der Kritik des Bundesrechnungshofes am Umgang der Krankenkassen mit Anträgen von Müttern auf Kurmaßnahmen zeigen die Ablehnungen der Kassen bisher keine Veränderung. Die Ausgaben für Mütterkuren sind im 1. Quartal des Jahres im Vergleich zum Vorjahr um 13,7% gesunken. Berlin, 5. Juli 2011. Nach der harschen Kritik des Bundesrechnungshofes am Umgang der Krankenkassen mit den Anträgen von Müttern auf medizinisch indizierte Kurmaßnahmen zeigen die Ablehnungen der Kassen bisher keine Veränderung. Das Müttergenesungswerk kritisiert zudem, dass die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen im 1. Quartal des Jahres um weitere 13,7% im Vergleich zum Vorjahr gesunken sind.
„Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die Kassen die Ausgaben auf Kosten der Mütter weiter senken, und die Umsetzung des Gesetzeswillen trotz Kritik aus allen politischen Parteien schlicht ignorieren“, betont Marlene Rupprecht, MdB und Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerkes in Berlin. „Offenbar geht es bei den Kassen nicht ohne neue gesetzliche Regelungen und Auflagen der Aufsichtsbehörden.“
Hintergrund dieser Äußerungen ist der seit April vorliegende Prüfbericht des Bundesrechnungshofes, der den Kassen „Intransparenz“, den „Anschein von Willkür“ und die „Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes“ vorwirft und der derzeit in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages beraten wird. „Nach wie vor erhalten Mütter Ablehnungsschreiben mit Falschinformationen und Textbausteinen, werden zur Rücknahme ihres Widerspruchs gedrängt oder erhalten gar keine Widerrufsbelehrung. Wir können noch keinerlei Veränderung oder das Bemühen darum erkennen“, so Rupprecht. Vor diesem Hintergrund offenbart die Veröffentlichung der neuesten Quartalszahlen aus dem Bundesgesundheitsministerium einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf im Interesse kranker Mütter. Das Müttergenesungswerk fordert schnellstmögliche Veränderungen dieser rechtswidrigen Praxis. „Neben dem Verwaltungshandeln muss der Gesetzgeber auch dem Vorschlag des Bundesrechnungshofes nachgehen, die Prüfung und Bewilligung dieser Maßnahmen nicht mehr von den Krankenkassen vornehmen zu lassen“, fordert Marlene Rupprecht. „Es ist ein Systemfehler, dass Krankenkassen über die Notwendigkeit diese Maßnahmen entscheiden dürfen, die sie dann auch bezahlen müssen." Seit 2007 haben Mütter einen gesetzlichen Anspruch auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme, wenn sie medizinisch notwendig ist. Das Müttergenesungswerk bietet für kranke und erschöpfte Mütter mit seiner Therapeutischen Kette aus Beratung, Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen und Nachsorge wirksame Hilfen.

Quelle: Pressemitteilung der Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk vom 05.07.2011
http://www.muettergenesungswerk.de