ISL: Behindertenrechtskonvention erfordert sofortige Gesetzesänderungen

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. fordert den Deutschen Bundestag auf, den Kostenvorbehalt im § 13 des SGB XII zu streichen. „Das ist eine zwingende Konsequenz aus der gestrigen Anhörung zum Nationalen Aktionsplan zur Behindertenrechtskonvention,“ sagt die ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade, die als Expertin an der Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales teilnahm. Nahezu alle geladenen ExpertInnen hätten deutlich gemacht, dass der Kostenvorbehalt den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention (BRK) widerspreche, so Arnade. Wegen des Kostenvorbehalts müssen immer noch viele Menschen mit hohem Assistenzbedarf gegen ihren Willen in Institutionen leben, weil das angeblich kostengünstiger ist als ambulante Unterstützungsformen, erläutert Arnade. Jedoch müsse nach übereinstimmender Ansicht der ExpertInnen das in der BRK verankerte Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform unabhängig von den entstehenden Kosten realisiert werden. „Wenn die Regierung nicht in der Lage ist, diesen Widerspruch in den Gesetzen aufzulösen, dann muss das Parlament aktiv werden,“ fordert Arnade. „Es kann doch nicht sein, dass zunehmend Gerichte entscheiden müssen, nur weil der Gesetzgeber keine eindeutigen Normen vorgibt.“ Im Licht der BRK gibt es umfangreichen weiteren legislativen Handlungsbedarf, wie bei der Anhörung deutlich wurde. So müsse es ein einkommens- und vermögensunabhängiges Gesetz zur Sozialen Teilhabe geben und auch private Dienstleister müssten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Nach Ansicht der ISL-Geschäftsführerin wird es deshalb höchste Zeit, dass sich der Deutsche Bundestag intensiv mit der BRK befasst und den Nationalen Aktionsplan um wesentliche legislative Elemente verstärkt.

Quelle: Pressemitteilung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. vom 18.10.2011
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