Inklusive Bildung von Menschen mit Behinderung jetzt umsetzen! - Länder müssen Rahmenbedingungen schaffen

Der Deutsche Verein fordert Bund, Länder und Kommunen zur zügigen Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Bereich der frühkindlichen und schulischen Bildung auf.

„Die BKR verpflichtet zum diskriminierungsfreien Zugang zu allgemeinen Einrichtungen und Diensten im Bereich Bildung, und verlangt den schrittweisen Aufbau eines inklusiven Bildungssystems.“ So der Deutsche Verein in seinen gerade vorgelegten ersten Empfehlungen zu inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung.   Er sieht die Länder in der Pflicht, ihre Bildungsgesetzgebung so zu überarbeiten, dass auf Wunsch möglichst alle Kinder und Jugendlichen ungeachtet einer möglichen Behinderung gemeinsam wohnortnahe Regeleinrichtungen insbesondere Schulen besuchen können.   Den Kommunen kommt dabei nach Ansicht des Deutschen Vereins bei der Gestaltung der inklusiven Bildungsprozesse vor Ort eine besondere Koordinations- und Informationsfunktion zu. Der Bund ist aufgerufen, den Prozess im Bildungsbereich insbesondere durch Wissenstransfer, Bewusstseinsbildung und Entwicklung von bundesweiten Standards für inklusive Bildungseinrichtungen voranzutreiben.

Hintergrund

Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 31.03.2011
http://www.deutscher-verein.de