Inklusion von Anfang an

Hessens Sozialminister Stefan Grüttner: „Politik für Menschen mit Behinderung ist zentrales gesellschaftliches Anliegen und kann nur mit ihnen erfolgreich sein“

Darmstadt. Die Landesregierung hat gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen die Erstellung des Landesaktionsplanes in Angriff genommen, mit dem die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden soll. „Unser Ziel ist Inklusion von Anfang an. Das gilt auch für die Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs“, erklärte Sozialminister Stefan Grüttner am 11.01.2011 anlässlich eines Besuchs bei der Landesarbeitsgemeinschaft beim Club Behinderter und Ihrer Freunde e.V. (CBF) in Darmstadt. „Die Intention der Behindertenrechtskonvention würde ad absurdum geführt, wenn die Politik einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention in Hessen abgeschieden im stillen Kämmerlein stricken und den Menschen mit Behinderungen quasi überstülpen würden“, betonte Sozialminister Stefan Grüttner. Menschen mit Behinderung seien von Anfang an bei allen wesentlichen und sie betreffenden Entscheidungen in vollem Umfang einzubeziehen. „Nicht nur, weil sie Expertinnen und Experten in eigener Sache sind und ihre Mitwirkung grundlegend ist, um gute Ergebnisse zu erzielen. Sondern auch, weil Selbstbestimmung und Teilhabe das Fundament, die Aufgabe, der Weg und das Ziel der Politik für Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen in Hessen sein sollen.“ Um den weiteren Prozess auf der Landesebene, mit dem Bund, im Europäischen Raum und auf der internationalen Ebene zu begleiten, zu koordinieren und zu strukturieren, ist das Hessische Sozialministerium als zentrale Anlaufstelle im Sinne des Art. 33 der UN Konvention benannt worden. Dieser so genannte „Focal Point“ wird auf der Arbeitsebene durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium ausgefüllt. Das Hessische Sozialministerium hat darüber hinaus zum 1. Januar 2011 eine eigene Stabsstelle „UN-Behindertenrechtskonvention“ einrichten. „Politik für Menschen mit Behinderung ist nicht auf die sozialpolitisch verantwortlichen Organisationen und Institutionen in unserem Lande beschränkt, sondern als ein zentrales gesellschaftliches Anliegen zu verstehen“, so Sozialminister Grüttner. Dabei betonte er den Wechsel vom Fürsorge- und Versorgungsdenken hin zu mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe. Für die Erstellung des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sei daher ein gemeinsames Vorgehen der Verbände, der Interessensvertretungen, der Leistungserbringer und Leistungsträger, der staatlichen und privaten Stellen auf der Landes- und der kommunalen Ebene unabdingbar. In Hessen habe schon vor Inkrafttreten der Konvention ein Umdenken hin zu einem partnerschaftlichen Miteinander im Umgang mit Menschen mit Behinderungen stattgefunden, betonte der Sozialminister. Viele gesetzliche Regelungen, Initiativen und Programme drückten dies aus. Als Beispiel nannte Stefan Grüttner das Persönliche Budget, das in Hessen mehr als drei Jahre in zwei Landkreisen (Groß-Gerau, Marburg- Biedenkopf) erprobt wurde, den forcierten Ausbau des Betreuten Wohnens, bei dem Hessen von allen Flächenländern in Deutschland den höchsten Anteil im Verhältnis zu den Wohnplätzen für Menschen mit Behinderungen hält und die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben auf Landes- und Bundesebene. Hier geht das Land als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran und übertrifft mit einem Anteil von beschäftigten Schwerbehinderten in Höhe von 7,3 Prozent die gesetzliche Pflichtquote von 5 Prozent. Damit liegt Hessen im Ländervergleich an der Spitze.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Sozialministeriums vom 11.01.2011
http://www.hsm.hessen.de