Häusliche Krankenpflege: Bayerischer Landtag fordert erneut Umsetzung des Schiedsspruchs und sieht Kassenaufsicht in der Pflicht

17.11.2011 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Bundesregierung stellt klar: Verweigerung der Umsetzung von Schiedssprüchen durch die Krankenkassen ist rechtswidrig

Auf der Basis eines pflegewissenschaftlichen Gutachtens, das von den Krankenkassen, dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und anderen Pflegeverbänden in Auftrag gegeben wurde, hatte die Schiedsperson in Bayern festgesetzt, dass deutlich mehr Zeit für die einzelnen Leistungen der häuslichen Krankenpflege erforderlich und zu bezahlen ist. Die Krankenkassen verweigern die Umsetzung dieser Entscheidung, obwohl die Entscheidung rechtskräftig ist und deren Klage hiergegen keine aufschiebende Wirkung hat. Der Gesundheitsausschuss im Bayerischen Landtag hatte sich deshalb vor kurzem  dafür eingesetzt, dass die Bayerische Staatsregierung auf eine Umsetzung des Schiedsspruchs bei den Krankenkassen hinwirken soll. Das zuständige Gesundheitsministerium ist diesem Appell bislang nicht im Wege der Rechtsaufsicht gefolgt. Vielmehr hat man sich dort dafür eingesetzt, eine Konkretisierung im Krankenversicherungsrecht auf Bundesebene aufzunehmen, die den sofortigen Vollzug von Schiedssprüchen garantieren sollte. Die Bundesregierung hat dem nunmehr eine deutliche Absage erteilt: In ihrer Gegenäußerung zum Gesetzesantrag aus dem Bundesrat kommt sie zu dem Ergebnis, dass es einer solchen Regelung nicht bedarf. Eine gegen Schiedssprüche erhobene Klage hat keine aufschiebende Wirkung, sondern die Kassen sind verpflichtet, die Entscheidung umzusetzen und die festgesetzten Gebühren zu bezahlen. „Auch wenn der Gesetzesentwurf das richtige Ziel verfolgt, wir  freuen uns, dass die Bundesregierung unsere Auffassung eindeutig bestätigt hat“ so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa. „Damit dürfte zweifelsfrei klar sein: Schiedssprüche in der Häuslichen Krankenpflege sind selbst bei dagegen gerichteten Klagen umzusetzen, so will es der Gesetzgeber.“  Kurz nachdem die Auffassung der Bundesregierung bekannt wurde, hat die Politik in Bayern den Druck erhöht: Der Landtag hat sich wiederholt mit dem Thema befasst und das gesamte Plenum hat sich am 25.10.2011 dafür ausgesprochen, den Schiedsspruch bis zur gerichtlichen Klärung umzusetzen. Aufgrund dessen hat das Bayerische Gesundheitsministerium nunmehr die Parteien eingeladen.„Das Gesundheitsministerium ist jetzt in der Pflicht“, sagt Joachim Görtz, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Bayern. „Eine weitere Verzögerung wird der Landtag nicht mehr akzeptieren. Nun müssen die Kassen endlich die wissenschaftlich belegte, erforderliche Zeit zur Behandlungspflege ihrer Versicherten bereitstellen und den Schiedsspruch sofort in die Tat umsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung des bpa – Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgeschäftsstelle Bayern, vom 17.11.2011