Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg

Landes-Behindertenbeirat befasst sich mit Weiterentwicklung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Der Landes-Behindertenbeirat hat sich in seiner Sitzung am Freitag, 28.1.2011 im Tagungszentrum des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg in Herrenberg-Gültstein unter der Leitung des Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, Staatssekretär Dieter Hillebrand, mit der Weiterentwicklung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen befasst. „Vor dem Hintergrund der seit März 2009 für Deutschland verbindlichen Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht es nicht um Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen. Es geht darum, dass es auch für behinderte Menschen selbstverständlich ist, dass sie gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben, wie das für Menschen ohne Handicap normal ist. Selbstbestimmt leben wie alle anderen auch“, bilanzierte Hillebrand das Ergebnis der Beratungen. Die Verwirklichung des Rechts auf schulische Bildung sei der Schlüssel zu Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dies bringe auch die VN-Behindertenrechtskonvention zum Ausdruck, wenn sie von einem inklusiven Bildungssystem mit lebenslangem Lernen ausgehe. Dabei brauche die Vielfalt der individuellen Lern- und Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen unterschiedliche und flexibel gestaltete Bildungsangebote. Der Landes-Behindertenbeirat fordere, dass alle Staatlichen Schulämter die bereits heute bestehenden zahlreichen Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts erweitern und im Rahmen des aktuellen schulrechtlichen Rahmens inklusive Bildungsangebote realisieren sollen. Ferner begrüße das Gremium, dass darüber hinaus in fünf Modellbezirken im Rahmen eines Schulversuchs Entwicklungsprozesse des inklusiven Unterrichts über den aktuellen Rechtsrahmen hinaus als Grundlage für eine Novellierung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2013/14 erprobt würden. „Der gemeinsame Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen soll in der Regel zum Normalfall werden. Es geht darum, gemeinsam mit den Eltern die jeweils beste und passgenaueste Lösung für die Kinder und Jugendlichen zu finden“, gab Hillebrand das Ergebnis der Beratungen wieder. Der Landes-Behindertenbeirat bekräftigte, dass die Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in einem längerfristigen Prozess erfolgen müsse, der alle Lebensbereiche betreffe und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstelle. Dies erfordere die Bereitschaft aller, den Prozess aktiv zu gestalten und eigene Haltungen und Einstellungen zu verändern und auch Vorbehalte und Barrieren im Denken und Handeln abzubauen. Für die Bereiche Bildung, Erziehung, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Barrierefreiheit, Kultur, Freizeit sowie Persönlichkeitsrechte wurden Ziele beraten, wie Inklusion aktiv gelebt werden soll. „Eine Arbeitsgruppe des Landes-Behindertenbeirates wurde beauftragt, konkrete Maßnahmen zu entwickeln, wie Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen verbessert werden können“, erklärte Hillebrand. Auch in der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe werde ein wichtiger Meilenstein für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gesehen. Grundanliegen des Reformvorhabens sei es, Teilhabemöglichkeiten und Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in Übereinstimmung mit der VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln und zu verbessern. „Leistungen sollen künftig stärker auf die individuelle Situation ausgerichtet werden. Auf diese Weise soll auch die Selbstbestimmung der behinderten Menschen gestärkt werden“, so der Landes-Behindertenbeauftragte. Zum Beispiel gehe es dabei um die Entwicklung eines durchlässigen und flexiblen Hilfesystems und die Schaffung von Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Dass das Gesetzgebungsverfahren noch im Laufe dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages abgeschlossen werden soll, begrüße der Landes-Behindertenbeirat.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg vom 28.01.2011
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