Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.1 - Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen".

Diese Aufforderung betrifft strukturelle Förderungen in Form von Betriebskostenzuschüssen für Einrichtungen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig sind und deren Ziele von allgemeinem europäischem Interesse sind und mit den Zielen des Programms „Jugend in Aktion“ in Verbindung stehen. Ziel der Aufforderung ist es Einrichtungen zu unterstützen, die durch ihre dauerhaften, gewohnten und regelmäßigen Aktivitäten zur Erreichung der Ziele des Programmes "Jugend in Aktion" beitragen. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft Fördervereinbarungen beginnend in 2012. Die Vorschläge müssen bis zum 15. November 2011 eingereicht werden. Weiterführende Informationen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie unter http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/2012/call_action_4_1_de.php.