Förderpreis „Helfende Hand“ 2011

Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt mithilfe des Förderpreises „Helfende Hand“ ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz. Hintergrund dieser Initiative sind die zu erwartenden demografischen Veränderungen und ihre Folgen für den Nachwuchs ehrenamtlicher Hilfsorganisationen in Deutschland. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn arbeitet als Geschäftsstelle für den Förderpreis eng mit dem BMI zusammen. Das BMI verleiht den Preis für herausragende Leistungen jeweils in den folgenden Kategorien: a) Nachwuchs- und Jugendarbeit zur Förderung und zum Erhalt des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz b) Neue innovative Konzepte zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz c) Vorbildliches Arbeitgeberverhalten zur Unterstützung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz Die Konzepte sollen nachhaltig sein und in die Zukunft gerichtet wirken können. Die Preise werden jährlich in Anerkennung förderungswürdiger Konzepte und Leistungen in den drei o. g. Kategorien verliehen. Dabei sollen Ansätze zu einer weiteren positiven Entwicklung erkennbar sein.

Der erste Platz in den Kategorien a) und b) ist mit jeweils 7.500 Euro dotiert. Der zweite Platz in den Kategorien a) und b) ist mit jeweils 4.500 Euro dotiert. Der dritte Platz in den Kategorien a) und b) ist mit jeweils 1.500 Euro dotiert. Der Preis für Arbeitgeber (Kategorie c) ist ideeller Natur. Darüber hinaus erhalten die jeweils drei Erst- bis Drittplazierten aller Kategorien die „Helfende Hand“ in Form einer goldenen, silbernen und bronzenen Trophäe. Eine Urkunde erhalten die jeweils fünf Nominierten aller Kategorien.

Teilnahme

Jede Einzelperson, Gruppe oder Einrichtung, jeder Verein und Verband oder jede sonstige Organisation, die sich in einem Bereich des Bevölkerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutzes) engagiert, kann sich um den Förderpreis bewerben. Es ist auch möglich, Vorschläge einzureichen. Das heißt, der Vorschlagende muss selbst nicht zwingend an dem eingereichten Projekt beteiligt sein. Eingereicht werden können Konzepte und Projekte, die erst entwickelt oder die bereits realisiert werden. Die Konzepte sollen so angelegt sein, dass sie nachhaltig in die Zukunft gerichtet wirken können. Sie müssen schriftlich begründet sein. Das Projekt darf vorher noch nicht in einem Wettbewerb ausgezeichnet worden und nicht länger als ein Jahr abgeschlossen sein. Die Auslobung, also der Start der Bewerbungsphase, beginnt jedes Jahr am 1. März. Bewerbungen können anschließend bis zum 31. Juli 2011 Online oder in schriftlicher Form abgegeben werden. Weitere Informationen zum Preis und zur Bewerbung finden Sie unter http://www.helfende-hand-foerderpreis.de.