Familienpflegezeit muss auf Rechtsanspruch basieren

07.07.2011 | Altenhilfe | Nachrichten

AWO veröffentlicht Positionspapier zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

„Die AWO fordert die Bundesregierung auf, die Situation der Berufstätigen, die ihre Angehörigen pflegen, umgehend zu verbessern“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und fordert einen „Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit“. Derzeit werden in Deutschland ca. 1,6 Millionen pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgt. Rund 40 Prozent der Hauptpflegepersonen sind erwerbstätig. „Die bisherigen Regelungen des Gesetzentwurfes zur Familienpflegezeit sind enttäuschend“, kritisiert Stadler: „Abgesehen vom fehlenden Rechtsanspruch werden die Betroffenen mit unklaren Regelungen und Beiträgen zur Ausfallpflichtversicherung belastet.“ Es dürfe nicht sein, dass sich pflegende Berufstätige entscheiden müssten zwischen der Pflege einer ihnen nahe stehenden Person oder ihrem Beruf. „Die Übernahme einer Pflege ist eine solidarische Leistung Einzelner für die Gesell­schaft. Beruf und Pflege müssen miteinander vereinbar sein“, fordert Stadler. „Um es Angehörigen zu ermöglichen, Verantwortung zu übernehmen, muss der Gesetzgeber die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen“. Die Betroffenen  benötigten vor allem einen selbstbestimmten Anspruch auf Beratung, kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten ohne Lohnverlust und einen Anspruch auf Kuren, um die eigene Gesundheit zu erhalten. Die Angehörigenpflege ist der größte Pflegedienst Deutschlands. Berufstätige, pflegende Angehörige - in der Mehrzahl Frauen - sind nicht nur mit den Herausforderungen und Belastungen der Pflege konfrontiert, sondern müssen sich tagtäglich mit der mangelnden Vereinbarkeit von Pflege und Beruf auseinandersetzen. Aufgrund der allgemein längeren Erwerbstätigkeit wird dieses Problem in Zukunft immer mehr Menschen betreffen. Für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit stellt die AWO folgende Forderungen auf:
  1. Gesellschaftliche Anerkennung für pflegende Angehörige,
  2. Einführung von Beratungsgutscheinen,
  3. Verbesserter ambulanter Leistungsanspruch,
  4. Anspruch auf kurzfristige Freistellung von Arbeitnehmern in Pflegeverantwortung analog zu den Freistellungsregelungen bei Pflege eines erkrankten Kindes (§ 45 SGB V),
  5. Anspruch auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige sowie
  6. Zeit für familiale Sorgearbeit.
Das Positionspapier der AWO zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf als Download.

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 06.07.2011
http://www.awo.org