Fahndung per Präimplantationsdiagnostik nach Menschen mit Down-Syndrom verhindern

Bundesbehindertenbeauftragter zum heutigen Welt-Down-Syndrom-Tag

Angesichts der aktuellen Debatte um Präimplantations- und Pränataldiagnostik befürchtet der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, eine Ausweitung der Selektion von Menschen mit Down-Syndrom. „Bereits heute gehört das Down-Syndrom zu den Merkmalen, aufgrund derer ein Mensch vor der Geburt am häufigsten aussortiert wird. Würde jetzt die Präimplantationsdiagnostik erlaubt, ist der Dammbruch vorgezeichnet“, betonte der Behindertenbeauftragte. Er verdeutlichte, dass sich diese Entwicklung bereits bei der Pränataldiagnostik gezeigt habe, die zunächst nur für wenige Fälle vorgesehen war und heute praktisch eine Routineuntersuchung darstelle. Der 21. März müsse Anlass sein, das vorurteilsbehaftete Bild von Menschen mit Behinderungen, das in der Debatte zur Präimplantationsdiagnostik immer wieder deutlich werde, zu hinterfragen, so Hubert Hüppe. „Menschen mit Down-Syndrom erfahren tagtäglich diese Vorurteile. Sie leiden nicht am Down-Syndrom, sondern an der gesellschaftlichen Ausgrenzung. Dieser Ausgrenzung darf kein Raum gelassen werden. Menschen mit Down-Syndrom gehören mitten in die Gesellschaft“, betonte der Behindertenbeauftragte. Es müsse mehr gemeinsame Lebensräume geben, ob in Kindertagesstätten und Schulen, in Betrieben oder bei Freizeitaktivitäten, damit die Menschen einander kennen lernen. Vorurteile könnten dann erst gar nicht entstehen, verdeutlichte Hubert Hüppe. Der Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März macht auf die Situation von Menschen mit Down-Syndrom aufmerksam. Das Datum ist als Welttag bewusst gewählt. Es steht dafür, dass bei Menschen mit Down-Syndrom das Chromosom 21 dreifach und nicht zweifach vorhanden ist. Am 21. März 2006 fand der Internationale Down-Syndrom-Tag zum ersten Mal statt. Die international agierenden Interessenverbände DSI und EDSA hatten gemeinsam entschieden, einen weltweiten Down-Syndrom-Tag zu etablieren. Bei der Präimplantationsdiagnostik werden Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter genetisch auf bestimmte Anlagen untersucht. Deuten die Untersuchungsergebnisse auf eine Behinderung oder Krankheit hin, wird der Embryo regelmäßig aussortiert.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 21.03.2011
http://www.behindertenbeauftragter.de