Fachkräfte der Sozialen Arbeit können Qualifikation zur Pflegeberatung durch den Eintrag im Berufsregister für Soziale Arbeit nachweisen

Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, die bereits in Pflegestützpunkten tätig, sind können ab sofort einen Antrag auf Eintrag in das Berufsregister für Soziale Arbeit für die neu eingerichtete Kategorie „Pflegeberatung“ stellen. Mit einer erfolgreichen Registrierung werden die in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes festgelegten Qualitätsanforderungen für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI nachgewiesen. Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurde ab Januar 2009 der Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung im Sinne eines individuellen Fallmanagements eingeführt. Gesetzlich festgelegt wurde, dass die Pflegekassen für diese Aufgabe entsprechend qualifiziertes Personal, insbesondere Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit einer jeweils erforderlichen Zusatzqualifikation, einsetzen müssen. In der Regel erwerben Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bereits im Studium die erforderlichen Kenntnisse, die für Pflegeberatung notwendig sind. Lediglich das erforderliche Pflegepraktikum ist für Fachkräfte der Sozialen Arbeit zusätzlich abzuleisten. Eine Möglichkeit für bereits in der Pflegeberatung tätige Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, um die in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater festgelegten Qualifikationsanforderungen nachweisen zu können, bieten nun der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) und die Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen (DVSG) durch einen Eintrag in das Berufsregister für Soziale Arbeit. Grundlagen für das Berufsregister für Sozialarbeit sind festgelegte Qualitätskriterien. Der regelmäßige Besuch von zertifizierten Fort- und Weiterbildungen ist eine wesentliche Voraussetzung für einen Eintrag. Pflegeberater mit einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit können einen Antrag beim Berufsregister in der Kategorie Pflegeberatung stellen und müssen die erforderlichen Nachweise ihrer Qualifikation erbringen. Ein Eintrag in das Berufsregister erfolgt nach einer Prüfung der Anträge durch eine Zertifizierungskommission, die von Experten der DVSG besetzt ist. Die Zertifizierung gilt danach fünf Jahre und kostet für DBSH- bzw. DVSG-Mitglieder 60,- € pro Jahr, für nicht organisierte Fachkräfte das doppelte. Beide Verbände empfehlen Fachkräften der Sozialen Arbeit, die bereits als Pflegeberater tätig sind, schnellstmöglich einen Antrag beim Berufsregister für Soziale Arbeit zu stellen, da der § 7a SGB XI einen Qualifikationsnachweis bis spätestens 30. Juni 2011 vorschreibt. Für Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, die in anderen Bereichen tätig sind und sich für die Pflegeberatung qualifizieren wollen, wird von beiden Verbänden ein entsprechendes Fortbildungsmodul geplant. Weitere Informationen zum Berufsregister: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
- Büro fürs Berufsregister für Soziale Arbeit -
Rungestraße 22 - 24, 10179 Berlin
Tel. +49(0)30 - 400 54 012
Fax +49(0)30 - 400 54 013 E-Mail: berufsregister@dbsh.de  und um Internet unter www.berufsregister.de

Quelle: gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen und des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit vom 03.05.2011
http://www.dvsg.org