EU erhöht Strahlungsgrenzwerte

von Prof. Dr. Suitbert Cechura
05.04.2011 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Eine Klarstellung in Sachen Grenzwerte

kann man der Meldung der Süddeutsche Zeitung vom 31. 3. 2011. entnehmen:
„In der Europäischen Union gelten seit einigen Tagen höhere Strahlungsgrenzwerte für Lebensmittel aus Japan…. Diese (die Eilverordnung) sieht vor, dass die Belastung von Lebensmitteln mit radioaktivem Cäsium mehr als doppelt so hoch sein darf wie in den vergangenen Jahren. Milchprodukte aus Japan dürfen sogar mit 1000 Becquerel strahlen, statt mit 370 Becquerel.“ (SZ 31.3.11)
Diese Meldung wirkt irritierend, ist es doch erstaunlich, dass die Grenzwerte genau dann erhöht werden, wenn mit erhöhter radioaktiver Belastung zu rechnen ist. Wenn es um den Schutz von Bürgern geht, dann wäre es geradezu unsinnig, solche Werte zu erhöhen, wenn mit einer erhöhten Gesundheitsbelastung zu rechnen ist. Von daher ist es auch nicht erstaunlich, dass diese Maßnahme auf vielfältige Kritik gestoßen ist. Offenbar sind die Grenzwerte aber so nicht beabsichtigt. Gefährdet ist angesichts des Unfalls in Fukushima der Handel mit Produkten aus Japan, eine Grenzwerterhöhung trägt dem Rechnung und sichert, dass der Handel mit Agrarprodukten auch dann weitergehen kann, wenn diese stärker radioaktiv belastet sind. Grenzwerte wären allerdings überflüssig, hätte die EU nur den Handel mit Japan im Auge. Die Gesundheitsschäden der Bevölkerung sollen in Grenzen gehalten werden. So bekundet diese Maßnahme, was der Inhalt der Grenzwerte ist: Eine Kalkulation von Gesundheitsschäden im Verhältnis zu wirtschaftlichen Interessen. Doch noch in anderer Hinsicht ist diese Maßnahme aufschlussreich, wie die Begründung für die bislang gültigen Grenzwerte deutlich macht:
„Die normalerweise sehr niedrig angesetzten Grenzwerte hätten einen einfachen Grund, erläuterte die Sprecherin von Energiekommissar Günther Oettinger: „ Wir wollen die Betreiber von Kernkraftwerken zwingen, so wenig wie möglich Strahlung in die Umgebung rauszulassen. Deshalb gelten generell sehr niedrige Grenzwerte.“ (SZ 31.3.11)
Zum einen wird deutlich, dass von den Kraftwerken ständig Strahlung abgegeben wird, was gerade im Zusammenhang mit erhöhten Leukämiefällen in der Umgebung von Kernkraftwerken immer wieder dementiert wurde. Zum anderen folgt diese Argumentation einer seltsamen Logik. Bringt sie doch zum Ausdruck, dass den Kernkraftbetreibern die Abgabe von Strahlung an die Umgebung nicht untersagt wird, sondern sie dadurch zu einer größeren Vorsorge gebracht werden sollen, dass die Agrarerzeugnisse aus der Umgebung nicht so belastet sein dürfen. Der Schaden der Bauern und Kleingärtner soll offenbar die Großkonzern zur Einsicht bringen. Das erstaunlichste ist, dass diese Sorte Kalkulation mit der Gesundheit der Bürger kein Anlass zum Protest ist, sondern die Kritik sich gegen die „Verunsicherung der Verbraucher“ (Foodwatch laut SZ) richtet. Autor:
Prof. Dr. Suitbert Cechura
Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
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