Erste Fachausschüsse bei Koordinierungsstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention nehmen Arbeit auf

Die Fachausschüsse „Arbeit und Bildung“ und „Mobilität, Bauen, Wohnen, Freizeit, gesellschaftliche Teilhabe, Information und Kommunikation“ bei der Koordinierungsstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention haben Mitte März ihre Arbeit aufgenommen. Die jeweils rund 20 Mitglieder der Fachausschüsse informierten sich über die Aufgabe der Koordinierungsstelle und Fachausschüsse und legten erste Schwerpunkte fest: Grundlage der Arbeit in den Fachausschüssen soll zunächst der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein, der voraussichtlich im Mai vom Kabinett beschlossen wird. In den Fachausschüssen sind unterschiedliche Akteure vertreten, wie soziale Dienstleister, Sozialpartner, Kostenträger, Kirchen und Vereinigungen behinderter Menschen. Sie ergänzen die Arbeit des Inklusionsbeirats, der fast ausschließlich aus Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache besteht. Die Fachausschüsse nehmen die wichtige Aufgabe wahr, die gesamte Zivilgesellschaft in den Umsetzungsprozess einzubinden, so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. „Menschen mit Behinderungen stoßen häufig auf Barrieren in den Köpfen ihrer Mitmenschen. Diese Barrieren können nur beseitigt werden, wenn alle Beteiligten in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben. Ich freue mich deshalb über den Start der ersten Fachausschüsse und auf die weitere engagierte Mitarbeit ihrer Mitglieder“, betonte Hubert Hüppe. Seit 2010 verantwortet der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, die Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Koordinierungsstelle besteht aus einem Inklusionsbeirat und Fachausschüssen. Der Inklusionsbeirat ist das zentrale Gremium der Koordinierungsstelle. Zehn seiner dreizehn Mitglieder sind Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache. Die Arbeit des Inklusionsbeirats wird ergänzt durch vier Fachausschüsse in den Bereichen:
  • Gesundheit, Pflege, Prävention, (medizinische, berufliche und soziale) Rehabilitation
  • Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Partnerschaft und Familie, Bioethik
  • Arbeit und Bildung
  • Mobilität, Bauen, Wohnen, Freizeit, gesellschaftliche Teilhabe, Information und Kommunikation

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 17.03.2011
http://www.behindertenbeauftragter.de