Entwurf zum Bundeskinderschutzgesetz muss nachgebessert werden

Berlin, 26. September 2011, zur heutigen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages begrüßt und unterstützt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. das Vorhaben der Bundesregierung, den Kinderschutz insgesamt zu stärken und im Bereich der Prävention weiter zu verbessern.

„Aus unserer Sicht muss der Gesetzentwurfs jedoch an einigen Stellen überarbeitet werden“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Teilweise schießt der Entwurf über das Ziel hinaus, so bei der geplanten Regelung zur Qualitätsentwicklung. Gleichzeitig fehlen im Bereich der Prävention wichtige Regelungen“, so Löher weiter.

Mit den geplanten Regelungen zur Qualitätsentwicklung soll die Praxis verpflichtet werden, für weite Leistungsbereiche des Kinder- und Jugendhilferechts Qualitätsmaßnahmen zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. „Qualitätsmanagement ist wichtig und sinnvoll“, betont Löher. „Diese Regelung wird jedoch aufgrund ihres weiten Anwendungsbereiches einen Bürokratisierungsschub auslösen und umfassend Ressourcen binden, die an anderer Stelle dringend benötigt werden. Qualitätsmanagement darf nicht der Form halber vollzogen werden, sondern ist nur dann erfolgreich, wenn es Ergebnis eines von den Akteuren getragenen Verständigungs- und Entwicklungsprozesse ist.“ Im präventiven Kinderschutz hingegen fehlen klare Vorschriften. Angesichts der wichtigen Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen im präventiven Kinderschutz braucht es dringend einer Anpassung der Rahmenbedingungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB IV. „Die Finanzierung der Familienhebammen muss dauerhaft und flächendeckend geklärt und abgesichert werden. Dies leistet der Gesetzentwurf bislang nicht.“, fordert Löher. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat eine ausführliche Stellungnahme zum Bundeskinderschutzgesetz veröffentlicht. Diese ist unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/Kinder_und_Jugendhilfe/Stellungnahme_zum_Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Staerkung_eines_aktiven_Schutzes_von_Kindern_und_Jugendlichen_Bundeskinderschutzgesetz_BKiSchG abrufbar. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des  Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 26.09.2011
http://www.deutscher-verein.de