Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Persönlichen Budget von Werkstattleistungen

Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt wegweisende Klarstellung des Bundessozialgerichts

„Menschen mit Behinderungen können nach der Klarstellung des Bundessozialgerichts damit rechnen, zukünftig Werkstattleistungen ohne Anbindung an eine Werkstatt für behinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können. Diese Klarstellung ist wegweisend für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Sie verdeutlicht auch, dass im Rahmen des Persönlichen Budgets Leistungen dem Menschen folgen und nicht umgekehrt“, verweist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom heutigen Tage. In dem zu entscheidenden Fall ging es um einen behinderten Menschen, der im Rahmen eines Persönlichen Budgets Werkstattleistungen ohne Anbindung an eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen erhalten wollte. Das Bundessozialgericht stellte klar, dass Werkstattleistungen nicht deshalb verweigert werden dürften, weil ein behinderter Mensch eine Einrichtung wählt, die keine anerkannte Werkstatt ist. Es betonte hierbei den Zweck des Persönlichen Budgets, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. „Die Kostenträger sind jetzt aufgerufen, der Klarstellung des Bundessozialgerichts zu folgen und Werkstattleistungen auch ohne Anbindung an Werkstätten für behinderte Menschen zu gewähren“, so der Beauftragte.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 30.11.2011
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