Diskrminierung beenden!

Diakonie fordert mehr Rechte für Menschen mit schwerer oder mehrfacher Behinderung

Berlin (Diakonie) - Die Diakonie fordert die Bundesregierung auf, die UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland auch für Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung umzusetzen. „Für diesen Personenkreis sehen wir unter anderem erhebliche Defizite beim Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben“, sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember. „Es ist nicht zu akzeptieren, dass Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung bisher in der Regel keinen Zugang zur Werkstatt für behinderte Menschen haben. Das Kriterium der `wirtschaftlichen Verwertbarkeit` darf nicht weiter zu ihrem Ausschluss aus den Werkstätten oder anderen Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben führen. Das ist hochgradig diskriminierend“, betont Stockmeier. Das gesetzlich verbriefte Wunsch- und Wahlrecht stelle zudem sicher, dass den berechtigten Wünschen behinderter Menschen entsprochen und dabei Rücksicht auf ihre persönliche Lebenssituation und Bedürfnisse genommen werde. Dies gelte auch für die Teilhabe an Ausbildung, beruflicher Bildung und
am Arbeitsleben. Die Diakonie setze sich für den Aufbau einer inklusiven Gesellschaft und für die volle gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein. Dazu gehöre auch der Anspruch auf eine Trennung der Lebensbereiche Wohnen und Arbeit. „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass zum Beispiel in Sachsen Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe leben, vielfach keine externe Tagesförderstätte besuchen dürfen und 24 Stunden in der Einrichtung betreut werden“, erklärt der Diakonie-Präsident. Auch dieses
Beispiel zeige, dass es in Deutschland bei der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen noch eine große Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und dessen Umsetzung in die Praxis gebe. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die aktuellen Gesetze zu prüfen und im Sinne der UN-Konvention zu modifizieren“, betont Stockmeier. Die Diakonie hat gemeinsam mit anderen Verbänden und unter Beteiligung von Wissenschaftlern ein Positionspapier „Diskriminierung beenden! - Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit schwerer geistiger und/oder mehrfacher Behinderung sicherstellen“ erarbeitet. Es wird am 3. Dezember zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung veröffentlicht und findet sich dann auf diakonie.de.

Dass Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf durchaus am Arbeitsleben teilhaben können, wird in Nordrhein-Westfalen deutlich. Es ist bisher das einzige Bundesland, in dem auch Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung regelhaft in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten. Zum Beispiel in den Iserlohner-Werkstätten der Diakonie. Ein Bericht dazu findet sich auf diakonie.de.

Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 02.12.2011
http://www.diakonie.de