Diakonie bedauert Entscheidung zum Streikrecht in Diakonie und Kirche

17.01.2011 | Sozialmanagement | Nachrichten

Berlin (DWEKD) - In seiner Entscheidung vom 13.01.2011 hat das Landesarbeitsgericht Hamm das Streikverbot in Kirche und Diakonie zunächst nicht bestätigt. Das Diakonische Werk der EKD bedauert diese Entscheidung. Nach Überzeugung der Diakonie stehen Streik und Aussperrung im Widerspruch zum kirchlich-diakonischen Selbstverständnis. „Die bisher bekannt gewordenen Argumente des Gerichts sind für uns nicht nachvollziehbar“, kommentiert Vizepräsident Dr. Teske das Urteil. Eine genaue Bewertung der Entscheidung, kann aber erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils erfolgen. Die Bewertung des kircheneigenen Weges, als nicht gleichwertig zu Tarifverträgen, ist nicht überzeugend. „Der gemeinsame christliche Auftrag, Hilfebedürftige zu unterstützen, darf nicht durch Arbeitskampfmaßnahmen unterbrochen werden. Deswegen haben Kirche und Diakonie eigene Verfahren zur Konfliktlösung. Dies hat das Gericht nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt“, so Dr. Teske weiter. Das Diakonische Werk der EKD empfiehlt den Gang in die nächste Instanz. In der Vorinstanz hatte das Arbeitsgericht in Bielefeld im März 2010 der Klage der Evangelischen Kirche von Westfalen, des Diakonischen Werkes Rheinland- Westfalen-Lippe, sowie einzelner diakonische Träger im September 2009 gegen Streikaufrufe der Gewerkschaft ver.di. statt gegeben. Der Klage hatten sich auch die Hannoversche Landeskirche und ihr Diakonisches Werk angeschlossen. Die Gewerkschaft ver.di hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, der das Landesarbeitsgericht Hamm nun entsprochen hat.

Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 14.01.2011
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