Deutscher Verein spricht sich gegen Einführung eines Betreuungsgelds aus

Anlässlich der öffentlichen Anhörung am 4. Juli 2011 im Deutschen Bundestag spricht sich die Geschäftsstelle des Deutsche Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. in einer Stellungnahme gegen die Einführung eines Betreuungsgelds nach § 16 Abs. 4 SGB VIII aus.

Ab 2013 sollen Eltern von Kindern unter drei Jahren das Betreuungsgeld erhalten, wenn sie sich entscheiden, ihre Kinder nicht in einer Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen. „Eine derartige Regelung konterkariert die gegenwärtigen Ausbaubemühungen von Kindertagesbetreuungsangeboten“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Ziel des qualitätsorientierten Ausbaus war und ist es, die Kindertagesbetreuungsangebote zu verbessern und damit auch die Inanspruchnahme zu fördern. „Statt dessen sollten die geschätzten 1,4 bis 1,9 Milliarden Euro, die die Einführung des Betreuungsgeldes kosten würde, in die Schaffung, Erhaltung und Verbesserung infrastruktureller Angebote für Kinder und Eltern investiert werden“, so Michael Löher. Sollte es, wie in der Gesetzesbegründung zum Kinderförderungsgesetz formuliert, das alleinige Ziel sein, mit dem Betreuungsgeld die ‚herausragenden Leistungen der Eltern‘ zu würdigen, verbirgt sich dahinter ein nicht unbeträchtliches Diskriminierungspotential, und auch ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip wäre nicht abwegig. „Zum einen enden die Erziehungsleistungen der Eltern nicht mit dem dritten Geburtstag des Kindes, zum anderen erbringen auch Eltern, die ihre Kinder in Einrichtungen schicken, "herausragende Leistungen", sagt Michael Löher. Die vollständige Stellungnahme ist unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2010/pdf/Betreuungsgeld.pdf abrufbar.

Hintergrund

Der Deutsche Verein ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 05.07.2011
http://www.deutscher-verein.de