Deutscher Verein spricht sich für eine freihändige Vergabe von Leistungen der Integrationsfachdiensten aus

06.07.2011 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Anlässlich der öffentlichen Anhörung über die Ausschreibungspraxis von Leistungen der Integrationsfachdienste am 4. Juli 2011 im Deutschen Bundestag spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine freihändige Vergabe von Vermittlungsleistungen nach § 46 SGB III aus.

„Integrationsfachdienste haben ein breites, aufeinander abgestimmtes Leistungsangebot sicherzustellen“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Dieses reicht  von der Analyse der Fähigkeiten und Interessen der Arbeitsuchenden über das Vermitteln eines Arbeitsplatzes bis hin zur individuellen Unterstützung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Einarbeitungsphase. Sie haben damit eine besondere, leistungsträgerübergreifende Funktion.“ Die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur öffentlichen Ausschreibung von Leistungen zur Arbeitsplatzvermittlung schwerbehinderter Menschen wird dieser besonderen Funktion der Integrationsfachdienste nicht gerecht. Öffentliche Ausschreibungen sollen grundsätzlich einen größtmöglichen Wettbewerb gewährleisten. Daher lässt es sich im Vorfeld nicht bestimmen, welcher Bieter den Zuschlag bekommt und damit neuer Ansprechpartner für die Betroffenen und die Arbeitgeber wird. Dadurch wird die im SGB IX normierte Zusammenarbeit der Integrationsämter und der Bundesagentur für Arbeit erheblich erschwert. Durch einen häufigen Trägerwechsel lässt sich auch keine kontinuierliche Betreuung für die Betroffenen oder eine verlässliche Hilfestellung für die Unternehmen sicherstellen. Nachhaltige, regional vernetzte Strukturen zur Vermittlung und Begleitung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben können so weder aufgebaut noch erhalten werden. Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Vereins (DV 23/11) ist unter  http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/vergaberecht/Stellungnahme_zum_Vergaberecht erhältlich.

Hintergrund

Der Deutsche Verein ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 04.07.2011
http://www.deutscher-verein.de