Deutscher Verein für Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

07.02.2011 | Sozialpolitik | Nachrichten

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) fordert in der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes für konsequenteste Lösung.

Berlin - das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wurde 1993 als Sondergesetz für Flüchtlinge geschaffen. Ziel des Gesetzes war es, einen Mindestunterhalt während des Asylverfahrens gesetzlich eigenständig zu regeln. Es sieht deutlich geringere Leistungen als die Sozialhilfe vor. In seiner Entscheidung zu den Regelleistungen zu Hartz IV, hat das Bundes-verfassungsgericht ein Grundrecht der Menschenwürde festgelegt. Dieses kommt nicht nur Deutschen, sondern allen Menschen zugute. Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins, betont in der Anhörung „unterschiedliche Leistungen für die Existenzsicherung sind daher schwer zu begründen. Die Verfassungswidrigkeit des AsylbLG wird mittlerweile auch von der Bundesregierung nicht mehr in Frage gestellt.“ Eine Beibehaltung des Sondergesetzes AsylbLG ist eigentlich nur dann zu begründen, wenn Flüchtlinge nachweisbar einen geringeren Bedarf als andere Menschen haben und geringe Leistungen benötigen. „Kommt man hingegen zu dem Schluss, dass die Bedarfe nicht erheblich abweichen, folgt daraus die Abschaffung des AsylbLG. Damit stellt sich die Frage, wer die Leistungen zukünftig bezahlt beziehungsweise wie ein finanzieller Ausgleich mit den Kommunen aussehen sollte “, so Löher weiter. Diese Auffassung vertritt die Geschäftsstelle des DV in seiner Stellungnahme zur Anhörung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Ausschuss Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag am 7. Februar 2011. Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit, des Sozialrechts und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 07.02.2011