Caritas begrüßt Einschränkung der Übermittlungspflichten

Neue Perspektive für Kinder und Jugendliche in der Illegalität

Berlin - Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt die Entscheidung des Bundestages vom 08.07.2011, Kindern und Jugendlichen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität den Schulbesuch zu erleichtern. „Endlich bekommen diese Kinder und Jugendlichen eine Perspektive“, so Caritas-Präsident Peter Neher. Bisher waren alle öffentlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen verpflichtet, die Ausländerbehörden zu informieren, wenn sie von Menschen erfuhren, die illegal in Deutschland leben. Diese sogenannte Übermittlungspflicht führte bei den betroffenen Kindern und deren Eltern zu erheblichen Unsicherheiten. Viele der betroffenen Kinder und Jugendlichen gingen beispielsweise aus Angst vor Aufdeckung des fehlenden Aufenthaltsstatus nicht zur Schule. „Seit Jahren hat die Caritas gefordert, dass Bildungseinrichtungen von dieser Übermittlungspflicht ausgenommen werden“, betont Neher. Es sei erfreulich, dass diese Regelung jetzt nicht nur für Schulen, sondern auch für Kindergärten, Kindertagesstätten und kinder- und jugendtherapeutische Einrichtungen gelten soll. „Die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben selbst keinen Einfluss auf ihre Lebenssituation. Wenn ihnen auf Dauer der Zugang zu Bildung verweigert wird, hat dies gravierende Auswirkungen auf ihre Chancen im Leben“, so Neher. Somit habe der Bundestag einen längst fälligen Schritt getan. Die Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen waren als Instrument der internen Migrationskontrolle gedacht gewesen. Tatsächlich erfüllen sie diese Aufgabe nur in seltenen Fällen. Vielmehr führen sie dazu, dass Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität den Kontakt mit öffentlichen Stellen meiden, um nicht entdeckt zu werden und so einer drohenden Ausweisung zu entgehen. Dies führt dazu, dass die Übermittlungspflichten den Betroffenen faktisch den Zugang zu elementaren Lebensbereichen wie z. B. Gesundheitsversorgung, Rechtsschutz und auch Bildung verwehren. Auch hier muss der Gesetzgeber noch eine Lösung finden.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 08.07.2011
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