Behindertenbeauftragter mahnt gegenüber Vermittlungsausschuss Gleichbehandlung behinderter Menschen an

In den Beratungen des Vermittlungsausschusses zum Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen müssen die Belange behinderter Menschen stärker berücksichtigt werden. Darauf weist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, in einem Schreiben an die Mitglieder der Arbeitsgruppe hin, die den Gesetzentwurf überarbeitet. Die im Gesetzentwurf enthaltene Regelbedarfsstufe 3 sehe bei dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen, die mit anderen in einem gemeinsamen Haushalt leben, einen Regelbedarf in Höhe von 291 € vor. Demgegenüber werde bei über 25-jährigen Leistungsempfängern nach dem SGB II ein Regelbedarf in Höhe von 364 € angesetzt, wenn diese noch zu Hause wohnen, so Hubert Hüppe. „Überzeugende Gründe für eine Unterscheidung liegen nicht vor, insbesondere keine nachvollziehbaren Erhebungen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn über Parteigrenzen hinweg eine Lösung gefunden werden könnte, die dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen gegenüber anderen Leistungsempfängern nicht schlechter stellt“, betonte der Beauftragte. Er verweist hierbei – wie zuvor – auf das Bundessozialgericht, das für das geltende Recht bereits eine Gleichbehandlung klargestellt habe.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 19.01.2011
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