Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt Verbesserungen für Menschen mit Behinderung durch Versorgungsstrukturgesetz

„Das heute (01.12.2011) beschlossene Versorgungsstrukturgesetz enthält etliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung“, so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Damit seien auch Forderungen der Tagungsreihe „Teilhabe braucht Gesundheit“ aufgegriffen worden, die zwischen November 2010 und September 2011 zur Gesundheit für Menschen mit Behinderungen stattfand. Etwa könnten anzuerkennende Praxisbesonderheiten mit dem Versorgungsstrukturgesetz nunmehr verbindlich festgelegt werden, so Hubert Hüppe. Er verwies darauf, dass Ärzte derzeit häufig befürchteten, in Regress genommen zu werden, wenn sie vorgegebene Richtgrößen überschreiten. Hieraus folge die Gefahr, dass bestimmte Behandlungen nicht mehr vorgenommen werden, obwohl sie notwendig sind, so Hubert Hüppe. Versicherte, bei denen langfristig Heilmittelbehandlungen erforderlich sind, können sich mit dem Versorgungsstrukturgesetz die benötigten Heilmittel für einen längeren Zeitraum von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Dies verschafft Versicherten die Sicherheit, die benötigten Heilmittel für diesen Zeitraum zur Verfügung zu haben. „Ein großes Problem für viele Menschen mit Behinderung ist auch die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen. Hier ist es besonders für gehbehinderte Menschen wichtig, kurze Wege zum Arzt zu haben. Ich erhoffe mir von den jetzt geregelten finanziellen Anreizen für Ärzte, dass diesem Problem begegnet wird“, so Hubert Hüppe. Falls der Anreiz nicht greife, müsse man andere Wege suchen. Als positiv schätze er ebenfalls ein, dass zukünftig die ambulante gegenüber der stationären Rehabilitation gestärkt werden soll, so der Beauftragte. Das Versorgungsstrukturgesetz sehe hierfür einheitliche Versorgungsverträge für ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen vor. Ebenso greife das Gesetz das Problem mangelnder zahnärztlicher Versorgung von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit auf. Die im Gesetz vorgesehenen Vergütungszuschläge für die aufsuchende Versorgung pflegebedürftiger und behinderter Menschen stellten eine Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von Menschen in Aussicht, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in eine Praxis kommen können. „Die Mängel bei der zahnärztlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung sind hiermit noch nicht abgestellt, aber es ist ein erster Schritt“, so der Beauftragte. Er begrüßte ebenfalls, dass die elektronische Gesundheitskarte mit Braille-Schrift ausgestattet sei. Blinde Menschen könnten die Gesundheitskarte so von anderen Karten unterscheiden. „Eine inklusive Gesellschaft kann allerdings nur erreicht werden, wenn weitere Schritte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung folgen. Insbesondere barrierefreie Arztpraxen und die Sensibilisierung und eine bessere Ausbildung von medizinischem Personal bleiben weiter auf der Tagesordnung“, so Hubert Hüppe.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 01.12.2011
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