Behindertenbeauftragter der Bundesregierung: 5 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss verbessert werden

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat geholfen, Benachteiligungen im Arbeitsleben, bei den wichtigsten Geschäften des täglichen Lebens und auch bei privaten Versicherungsverträgen abzubauen und es hat dazu beigetragen, einen Bewusstseinswandel in Deutschland voranzutreiben: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe mitten in der Gesellschaft. Und anders als von der Wirtschaft befürchtet, ist eine Klageflut ausgeblieben“, zog der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, Bilanz zum 5-jährigen Jubiläum des am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ziele darauf ab, Menschenrechte zu verwirklichen, es gehe nicht um Sonderrechte für bestimmte Gruppen, so Hubert Hüppe. Von einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sei man aber trotz Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und anderer Gesetze, wie dem Neunten Sozialgesetzbuch zur Teilhabe und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen und dem Behindertengleichstellungsgesetz, noch weit entfernt, verdeutlichte der Behindertenbeauftragte. „Wir brauchen mehr Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens, wie etwa im Geschäftsverkehr; es gibt immer noch zu wenig barrierefreie Zugänge zu Geschäftsräumen und Dienstleistungsautomaten, die von allen Menschen bedient werden können. Zur Teilhabe zählt aber beispielsweise genauso, dass behinderte Menschen so leben können, wie sie es wollen, und behinderte Kinder zusammen mit anderen Kindern in die Kindertagesstätte und in die Schule gehen können“, betonte der Behindertenbeauftragte und verwies hierbei auf die Anforderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Hubert Hüppe kritisierte, dass immer noch 80 % der behinderten Schülerinnen und Schüler in Deutschland auf Sonderschulen gehen. Deutschland sei damit europaweites Schlusslicht. Die hohe Arbeitslosigkeit behinderter Menschen und ständig steigende Zahl Beschäftigter in Werkstätten für behinderte Menschen zeigten ebenfalls akuten Handlungsbedarf auf, so der Behindertenbeauftragte.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 17.08.2011
http://www.behindertenbeauftragter.de