Bedarfsberechnung steht nachhaltiger Familienförderung entgegen

08.01.2011 | Sozialpolitik | Nachrichten

Deutscher Frauenrat zum SGB-Änderungsgesetz

Vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der sich auf seiner Sitzung am 07.01.2011 mit der Neuregelung der sogenannten Hartz-IV-Regelsätze befasst, erwartet der Deutsche Frauenrat auch einen Methodenwechsel bei der Bedarfsberechnung für Bedarfsgemeinschaften. Denn die Verpflichtung zur Sorge für die Mitglieder der Gemeinschaft darf nicht so weit gehen, dass das erwerbstätige Mitglied dadurch selbst hilfebedürftig wird und unter die strikten Vorgaben der Arbeitsverwaltung fällt. Vielmehr darf nur das verteilt werden, was übrig bleibt nachdem der/die Erwerbstätige aus seinem/ihren Einkommen den eigenen Bedarf gedeckt hat.  So die Position der Frauenlobby.  
Nachdem der Bundesrat am 17. Dezember 2010 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine notwendige Änderung des SGB nicht zugestimmt hat, sieht der Deutsche Frauenrat eine Chance, dass der Vermittlungsausschuss ein weiteres zentrales, aber verfehltes Konzept überprüft: die Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft. Demnach werden zusammenlebende Paare als Einheit mit gemeinsamen Ansprüchen betrachtet. Die PartnerInnen haben nach der aktuellen Rechtslage auch dann füreinander finanziell einzustehen, wenn damit neue Hilfsbedürftigkeit entsteht. „Unerträglich ist“, so die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, Marlies Brouwers, „dass eine erwerbstätige Person derzeit eine Partnerin oder einen Partner sowie deren oder dessen Kinder auch dann unterhalten muss, wenn ihr Einkommen eigentlich nur für den eigenen Bedarf ausreicht. Damit wirkt der Staat der Bildung und Stabilität von Solidargemeinschaften entgegen – wer sich diesen Regelungen nicht unterwerfen will, wird die Gemeinschaft verlassen. Eine nachhaltige Familienförderung sieht anders aus.“ Der Deutsche Frauenrat sieht sich in seiner Forderung unterstützt vom Bundesrat. Dieser hat in erster Lesung Ende November 2010 vorgeschlagen, dass nur Einkommen jenseits der eigenen Grundsicherung für den Unterhalt weiterer Personen heranzuziehen ist. Dazu Die DF-Vorsitzende:  „Der Vorschlag des Bundesrates, die Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft abzubauen und durch ein soziales und individualisiertes Sicherungssystem zu ersetzen, ist zentrale Voraussetzung für die Arbeitsagenturen, das gesetzliche Gleichstellungsgebot durch individuelle Arbeitsförderung auch tatsächlich verfolgen zu können.“


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Frauenrates e.V. vom 07.01.2011