"Wer bestellt, muss auch bezahlen"

NRWs Familienministerin Schäfer: Wir müssen erneut für die Versäumnisse der ehemaligen Landesregierung gerade stehen und nicht bezahlte Rechnungen begleichen

Zur Entscheidung zum Kinderförderungsgesetz vor dem Ver­fassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2010 erklärte die nordrhein-westfä­lische Familienministerin Ute Schäfer: "Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof Nord­rhein-Westfalen der ehemaligen Landesregierung attestiert, dass sie gegen das Konnexitätsgesetz verstoßen hat. Demnach wäre eine Kos­tenfolgeabschätzung von Seiten des Landes zwingend geboten gewe­sen. Den verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsgrundsatz "Wer bestellt, muss auch bezahlen" hat die ehemalige  Landesregierung al­lerdings schlichtweg außer Acht gelassen, obwohl die Kommunen ent­sprechende Beteiligungsverfahren immer wieder angemahnt hatten. Der Zorn der Kommunen ist berechtigt. Der Argumentation der Kommunen, die bis vor den Verfassungsge­richtshof ziehen mussten, um ihr Recht zu bekommen, ist das Gericht in seiner Entscheidung vom heutigen Tag in ganz wesentlichen Teilen gefolgt. Insbesondere der im Jahr 2013 von den Kommunen zu erfül­lende Rechtsanspruch für die Ein- und Zweijährigen ist nach Auffassung des Gerichts eine neue Aufgabe bzw. eine Veränderung einer beste­henden Aufgabe und erfordert weitere erhebliche Kraftanstrengungen und finanzielle Aufwendungen. Selbstverständlich akzeptieren wir die Entscheidung des Verfassungs­gerichtshofs: Wir werden jetzt unverzüglich die längst überfälligen Ge­spräche zum Ausbau der U3-Plätze führen und das erforderliche Betei­ligungsverfahren mit den Kommunalen Spitzenverbänden einleiten. Auch dieser Vorgang ist ein Paradebeispiel für die Arbeit des ehemali­gen Familienministers. Die ehemalige Landesregierung hat uns hier of­fene Rechnungen hinterlassen und kritisiert nun scheinheilig immer wie­der, dass für diese alten Rechnungen neues Geld bereitgestellt werden muss."

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sportdes Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2010
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